
(...) gerne weise ich auf § 7, 8 und 9 der Geschäftsordnung des Deutschen Bundestages hin. Außerdem möchte ich noch einmal betonen, dass die Hinweise zur Bekleidung aufgrund einer Entscheidung des Präsidiums sowie des Ältestenrates erfolgt sind. Zur Verbindlichkeit: „Der Präsident verteilt die Geschäfte" (§ 9 der Geschäftsordnung). (...)