Frage an Jens Koeppen von Uwe B. bezüglich Gesellschaftspolitik, soziale Gruppen
Sehr geehrter Herr Koeppen
Ihre Antwort lässt weiterhin mehr Fragen offen, als sie klärt.
Herrn Schüller antworteten Sie:" Das Bundestagspräsidium sowie der Ältestenrat haben sich mehrheitlich darauf verständigt, dass beim Dienst im Sitzungsvorstand die angesprochene angemessene Kleidung für die Schriftführer Standard sein sollte" Sie sprechen also von einem "Wunsch des Präsidiums und des Ältestenrates des Deutschen Bundestages"
Diese Formulierungen erwecken den Eindruck, es gäbe eine verbindliche Kleiderordnung für Schriftführer nicht. Deshalb noch einmal meine Frage nach der Verbindlichkeit einer solchen Kleiderordnung.
Ich wurde mich freuen, wenn sie einen Verweis auf entsprechende Abschnitte etwa der Geschäftsordnung des Deutschen Bundestages liefern könnten, ein Link wäre besonders nett.
Mit freundlichen Grüssen
Uwe Bogumil
Sehr geehrter Herr Bogumil,
gerne weise ich auf § 7, 8 und 9 der Geschäftsordnung des Deutschen Bundestages hin. Außerdem möchte ich noch einmal betonen, dass die Hinweise zur Bekleidung aufgrund einer Entscheidung des Präsidiums sowie des Ältestenrates erfolgt sind. Zur Verbindlichkeit: „Der Präsident verteilt die Geschäfte" (§ 9 der Geschäftsordnung).
Mit besten Grüßen
Jens Koeppen MdB