
Sehr geehrter Herr Groth,
ich verweise auf meine Beantwortung Ihrer Frage zum gleichen Thema vom 08.07.2013.
Mit besten Grüßen
Jens Koeppen
Sehr geehrter Herr Groth,
ich verweise auf meine Beantwortung Ihrer Frage zum gleichen Thema vom 08.07.2013.
Mit besten Grüßen
Jens Koeppen
(...) In einer Regelung, die die Strafvorschrift der Abgeordnetenbestechung erweitert, muss deshalb genau festlegt werden, wo zulässige Einflussnahme auf Abgeordnete endet und wo strafwürdige Einflussnahme beginnt. So verlangt es unser Grundgesetz. (...)
(...) Die vorübergehende Beibehaltung der bestehenden Regelung ist nicht grundsätzlich von Nachteil für die Menschen in den neuen Bundesländern. Der Vorteil der Hochwertung der Entgelte auf Westniveau bleibt auch künftig erhalten und kompensiert vollständig den niedrigeren Rentenwert. Da die Renten den Löhnen folgen, haben Versicherte und Rentner im Osten zudem weiterhin die Chance, von einer weiteren Lohnangleichung zu profitieren. (...)
(...) die Offenlegung etwaiger Nebeneinkünfte regelt sich gemäß den "Verhaltensregeln für Abgeordnete des Deutschen Bundestages" und gilt für alle Abgeordneten gleichermaßen. (...)
Sehr geehrter Herr Ross,
(...) Abgeordnete des Deutschen Bundestages zeigen ehrenamtliche Tätigkeiten gemäß den Verhaltensregeln beim Präsidenten an. (...)