Frage an Jens Koeppen von Matthias D. bezüglich Umwelt
Sehr geehrter Herr Koeppen,
wie begründen Sie, dass der Anlagenbegriff für PV Anlagen einen Bestandsschutz für vor 2009 errichtete Anlagen gewährt, für Biogasparks die SPD sich aber gegen eine Bestandschutz ausspricht.
Bitte bedenken Sie bei Ihrer Entscheidung bzgl. des Antrags der FDP im Bundestag zum Bestandschutz auch folgende Punkte:
- von Insolvenz sind vorwiegend Kleinanleger betroffen
- Arbeitsplätze in strukturschwachen Regionen gehen verloren
- Wärmeversorgung von Haushalten wird gefährdet oder zumindest verteuert
- Finanzierungskredite der Banken gehen durch die Insolvenzen verloren
- Verschärfung der Bankenkrise durch zusätzliche Insolvenzen
- Marktführerschaft Biogas wird geschwächt
Derzeit ist es so, dass eine Anlage (die ersten 500kW) in einem solchen "Biogaspark" erhöht vergütet wird. Die Freude bei den Kleinanlegern dieser Anlage ist natürlich groß. Wie rechtfertigen Sie diese Ungleichbehandlung der Anleger zwischen den verschiedenen "Kleinanlagen" im Park? Glück für den, der zufällig in der richtigen KG gelandet ist?
Ich wäre Ihnen sehr verbunden, wenn Sie zu den angesprochene Punkten kurzfristig Stellung nehmen würden. Meine Biogasbeteiligung hat ein massives Liquiditätsproblem. Wenn hier nicht innerhalb der nächsten 4 Wochen eine Entscheidung herbeigeführt wird, wird die Anlage Insolvenz anmelden müssen.
Weiterhin würde ich gerne wissen, ob die CDU sich bei einer Abstimmung auf die Seite der SPD stellen würden?
Vielen Dank
Sehr geehrter Herr Dammann,
ich bedanke mich herzlich für Ihre Email vom 25. März 2009. Ich weiß um die Probleme, die sich mit der Neufassung des Erneuerbare-Energien-Gesetzes (EEG), und hier insbesondere mit dem § 19 Abs. 1 EEG für innovative und investierende Unternehmen in unserem Land ergeben.
Ich habe mich in den Beratungen um die Novellierung des EEG von Beginn an für einen Bestandsschutz für vorhandene Anlagen eingesetzt. Ohne Zweifel hat der neue Einzelanlagenbegriff gem. § 19 Abs. 1 der EEG-Novelle gravierende wirtschaftliche Folgen für Bestandsanlagen. Für einzelne Betriebe sind die Folgen der neuen Vergütungsregelungen sogar existenziell.
Aus diesem Grund hatte die CDU/CSU-Bundestagsfraktion einen diesbezüglichen Antrag in die Koalitionsverhandlungen mit der SPD-Fraktion am 29.05.2008 eingebracht. Unser Vorschlag sah vor, Bestandsanlagen von der neuen Regelung auszunehmen, um Bestandsschutz und Investitionssicherheit zu gewährleisten. Dazu hatten wir für den § 66 (Übergangsbestimmungen) eine entsprechende Formulierung vorgelegt.
Die SPD ist allerdings vehement für eine Anwendung des Anlagenbegriffs auch für bestehende Anlagen eingetreten und hat den Antrag unserer Fraktion in den Verhandlungen zum EEG abgelehnt. Um die Novelle des EEG insgesamt nicht scheitern zu lassen, haben wir dieser rückwirkenden Regelung letztlich zustimmen müssen.
Der Bundesrat hat in seinem Beschluss (BR-Drs. 824/08) vom 28. November 2008 das Thema noch einmal aufgegriffen. Er bat die Bundesregierung, die Folgen der Regelung gem. § 19 der EEG-Neufassung noch einmal zu prüfen. Diesem Vorschlag schließt sich die CDU/CSU-Bundestagsfraktion an.
Sehr geehrter Herr Dammmann, die Union hat sich stets für Vertrauensschutz und Investitionssicherheit der Anlagenbetreiber stark gemacht. Wir werden dies auch weiterhin tun.
Mit freundlichen Grüßen
Jens Koeppen, MdB