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Jens Koeppen
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Frage von Bernd M. •

Frage an Jens Koeppen von Bernd M. bezüglich Kultur

Was muß getan werden, um dem weiteren Verfall der Denkmalbauten in Brandenburg entgegenzuwirken?

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Antwort von
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Sehr geehrter Herr Müller,

Brandenburg verfügt über einen reichen und vielschichtigen Bestand an Denkmalen aus allen Epochen der Landesgeschichte. "Kunstwerke und Denkmale der Kultur stehen unter dem Schutz des Landes, der Gemeinden und der Gemeindeverbände." (Verfassung des Landes Brandenburg, § 34 Abs. 2 , Satz 2). Über die gegenwärtige staatliche Unterstützung zum Erhalt von Denkmälern möchte ich auf die Seite des Kulturministeriums des Landes Brandenburg verweisen: www.brandenburg.de/cms/detail.php?idG243&_siteidD

Die CDU hält positive Anreize für bürgerschaftliches Engagement für enorm wichtig. Der Staat und die Bürgern gemeinsam müssen Verantwortung für unser kulturelles Erbe übernehmen. Durch das Zusammenwirken privater und öffentlicher Vereine, Personen und Institutionen wurde in den vergangenen Jahren eine hervorragende Aufbauarbeit geleistet.

Nach Übernahme von Regierungsverantwortung durch die CDU im Land Brandenburg hat sich meine Partei für die Festschreibung einer umfassenden Novellierung des brandenburgischen Denkmalschutzgesetzes in den Koalitionsvertrages eingesetzt.

Mit dem am 1. August 2004 in Kraft getretenen novellierten Denkmalschutzgesetz wurde der Denkmalschutz im Land Brandenburg schneller, einfacher und bürgerfreundlicher. Das vorhergehende Denkmalschutzgesetz, dass Anfang der 90iger Jahre verabschiedet wurde, war nicht mehr zeitgemäß und konnte den Anforderungen nicht mehr gerecht werden.

Die Neufassung ist darauf ausgerichtet, das kulturelle Erbe Brandenburgs wirksam und dauerhaft zu bewahren, die Belange des Denkmalschutzes mit den berechtigten Interessen von Eigentümern in Einklang zu bringen sowie zu einem investitionsfreundlichen Klima beizutragen und damit auch den Mittelstand und das Handwerk zu fördern. Es wurden Verfahren vereinfacht, Fristen verkürzt und Bürokratie abgebaut. Mit der Einführung des so genannten " Nachrichtlichen Eintragungsverfahren" wurde bei der unteren Denkmalschutzbehörde erheblich Verwaltungsaufwand reduziert, die Voraussetzungen für eine beschleunigte Erfassung geschaffen und schnellere Klarheit für die Eigentümern von Denkmälern kann hergestellt werden. Seit Februar 2005 liegt erstmals eine Landesdenkmalschutzliste vor. Auf Grundlage des novellierten Denkmalschutzgesetzes werden darin die bisher von den Unteren Denkmalschutzbehörden der Landkreise, Kreisfreien Städte und der Stiftung Preußische Schlösser und Gärten einzeln geführten Denkmalschutzverzeichnisse zusammengeführt und künftig durch das Brandenburgische Landesamt für Denkmalpflege und Archäologische Landesmuseum als einheitliche Landesliste fortgeschrieben.

Um künftig unzumutbare Auflagen für Denkmaleigentümer durch staatliche Zuschüsse abfedern zu können wurde die "konzertrierte Denkmalhilfe" eingeführt. Für diese Hilfen werden jedes Jahr bis zu 4 Mio. Euro aus Landesmittel und aus Mitteln der Europäischen Union zur Verfügung gestellt. Das bisherige Fehlen einer solchen Unterstützungsmöglichkeit hat Denkmalsubstanz gefährdet und Eigentümer in finanzielle schwierige Situationen gebracht. Diese Hilfe des Landes sollte weiter ausgebaut werden.

Beste Grüße
Jens Koeppen

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