Portrait von Jens Koeppen
Jens Koeppen
CDU
37 %
/ 19 Fragen beantwortet
Frage von Ulf S. •

Frage an Jens Koeppen von Ulf S. bezüglich Gesundheit

Ich beziehe AlG2. Ich bin 60 Jahre alt. Ich war wegen starker Rückenchmerzen beim Arzt. ich hatte seit 4 Nächten nicht mehr richtig schlafen können (maximal 30-40 Minuten am Stück) Ich hab Ibuprofen 800 2 mal pro nacht genommen, ohne nennenswerte Erleichterung. Der Arzt verschrieb mir ein stärkeres Schmerzmittel, und ein Muskelrelaxans, damit ich schlafen kann. . In der Apotheke musste ich den vollen Preis für die Medikamente bezahlen . 95,- Euro, da ich privat krankenversichert bin. Ich hatte nicht so viel Geld. Die Apotheke bestand auf Sofortzahlung. Ein Anruf bei der Krankenkasse ergab dass sie grundsätzlich nicht mit Apotheken abrechnet. Ich müsse bezahlen, und bekäme den mir zustehenden Betrag zurückerstattet...nach 4 Wochen etwa. Anruf bein Amt ergab dass ich evtl. einen Antrag auf ein Darlehen stellen könnte. Bearbeitungsdauer mind. eine Woche. Ich bin ohne das Medikament nach Hause und hab die Schmerzen ertragen müssen. Meine KV wird vom Amt bezahlt!
Wäre ich gesetzlich versichert, hätte ich das Medikament gegen eine Gebühr bekommen.
Für mich ist das eine Ungleichbehandlung. Als würde ich bestraft für eine vollkommen legitime Entscheidung die ich vor fast 30 Jahren getroffen habe. Ich fühle mich durch diese gesetzliche Regelung in meinem Recht auf körperliche Unversehrtheit beeinträchtigt. Es geht nicht dass man einem Menschen der am Existenzminimum lebtsagt: Du hast gefälligst geld zu haben, oder du musst leiden. Während jemand in der gleichen Situation diese probleme nicht hat, nur weil er anders versichert ist.
Und es ist per Gesetz für mich ausgeschlossen zurück in die GKV zu wechseln, da ich über 55 bin.
Ist das gerecht? Wie sehen sie das?

Portrait von Jens Koeppen
Antwort von
CDU

Sehr geehrter Herr Sturhann,

vielen Dank für Ihre Anfrage. Die Krankenversicherung ist ein wesentlicher Teil des Gesundheitssystems und damit ein wichtiger Bestandteil innerhalb des deutschen Sozialversicherungssystems. Es handelt sich dabei um ein sogenanntes duales Krankenversicherungssystem. Für die Bürgerinnen und Bürger besteht die Möglichkeit, sich zum einen in der Gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) zu versichern, zum anderen gibt es zahlreiche private Krankenversicherungen (PKV).

Werden bestimmte Voraussetzungen erfüllt, kann jeder für sich entscheiden, welche Versicherungsform gewählt wird. Eine Entscheidung für die PKV ist freiwillig, in Kenntnis entsprechender Vor- und Nachteile. Die PKV wird häufig gewählt, um deutlich an monatlichen Beiträgen zu sparen. Ein Nachteil ist, dass die Rückkehr zur GKV meistens nicht möglich ist. Das weitgehend fehlende Rückkehrrecht ist vor Vertragsabschluss dem Versicherungsnehmer bekannt.

Der Deutsche Bundestag hat jedoch in der letzten Legislaturperiode die Möglichkeit geschaffen, innerhalb der PKV angepasste Tarife zu wählen. So ist nun auch für Versicherte in der PKV ein Basistarif möglich.

Mit besten Grüßen
Jens Koeppen

Was möchten Sie wissen von:
Portrait von Jens Koeppen
Jens Koeppen
CDU