Frage an Jens Koeppen von Holger D. bezüglich Energie
Sehr geehrter Herr Koeppen,
es ist sehr bedauerlich, dass die Union beim Thema einheitlicher Mindestabstand von Windkraftanlagen zur Wohnbebauung einen Rückzieher gemacht hat. Die neue Regelung ist ein reines Placebo-Gesetz und hat bei der betroffenen Bevölkerung hier in Schleswig-Holstein zu großer Enttäuschung geführt und wird im Ergebnis noch weniger Akzeptanz bedeuten. Die hiesige Landesregierung hat ja schon angekündigt, dass sie weiterhin geringere Abstände als 1000 m anwenden wird.
Meine Frage richtet sich jedoch auf die geplante Überarbeitung des EEG. Werden Sie und Ihre Fraktion sich dafür einsetzen, dass die groteske Überförderung eigentlich ungeeigneter Standorte durch die Anlage 2, Nr. 7.1.d zu § 36h EEG 2017 unterbunden wird? Nach aktuellem Recht werden ja Mindererträge, die durch genehmigungsrechtliche Auflagen, z.B. nächtliche Schallreduzierungen, durch den Standortgütefaktor ausgeglichen, so dass die Betreiber eine höhere Vergütung pro kWh erhalten. Der Effekt ist, dass Windenergieanlagen besonders dicht an die Wohnhäuser gebaut werden, da die notwendige Nachtdrosselung wirtschaftlich nicht ins Gewicht fällt. In SH werden in aktuellen Genehmigungsverfahren praktisch immer deutliche nächtliche Reduzierungen angeordnet, die den Betreibern geringe Abstände zu Wohnhäusern ermöglichen, da die eigentliche Unwirtschaftlichkeit durch die Überförderung durch § 36h fast vollkommen entschädigt wird. Volkswirtschaftlich werden so ineffiziente Standorte auf Kosten der Allgemeinheit gefördert. Eine Streichung dieser Überförderung würde in vielen Gebieten automatisch zu höheren Abständen führen.
Des Weiteren möchte ich fragen, ob Sie sich dafür einsetzen, dass der § 51 des EEG 2017 dahingehend reformiert wird, dass die wegfallende Entschädigung nach 6 Stunden negativer Strompreise am Spotmarkt auch auf Anlagen mit weniger als 3 Megawatt installierter Leistung angewendet wird? Aktuell ist zu beobachten, dass die Windbranche trickreich Anlagen mit 2990 kW auf den Markt bringt (z.B. Enercon E-115), um den § 51 nach Abs. 3 Nr.1 auszuhebeln. Es stellt sich doch die Frage, warum es hier überhaupt eine Leistungsgrenze geben muss, um ineffiziente Anlagen besonders zu fördern.
Mit freundlichen Grüßen
Holger Diedrich
23738 Riepsdorf
Sehr geehrter Herr Diedrich,
die Union hat bei dem Thema einheitlicher Mindestabstand immer an ihrer Position festgehalten. Bei den Verhandlungen mit dem Koalitionspartner SPD haben wir sämtlichen Spielraum genutzt und über 2 Jahre intensiv verhandelt, um eine bundeseinheitliche Mindestabstandsregelung festzuschreiben. Leider war der Widerstand seitens der SPD so groß, dass es zu keiner Einigung kommen konnte. Die SPD sah bis zum Schluss die geringen Abstände zur Wohnbebauung nicht als Akzeptanzproblem.
Letztendlich haben sich die Ministerpräsidenten einstimmig dafür ausgesprochen, dass sie dieses für die Akzeptanz der Energiewende immens wichtige Thema in ihren jeweiligen Ländern regeln wollen und keine bundeseinheitlichen Regelungen mehr einfordern.
Die unterschiedlichen Siedlungsstrukturen - so die Argumentation der Ministerpräsidenten - macht eine einheitliche Festlegung in der Umsetzung zu schwierig.
Nun weiß ich von einzelnen Bundesländern, wie Sachsen oder Brandenburg, dass sie bereits in ihren Koalitionsverträgen klare Aussagen zu Mindestabstandsregelungen getroffen haben. Diese gilt es nun 1:1 umzusetzen. In den anderen Länder bleibt nunmehr abzuwarten, ob man diese neue Möglichkeit für landesweite Begrenzungen nutzt.
Letztendlich haben wir dem Kompromiss zugestimmt, weil dadurch für die Bürger, dort, wo der jeweiligen Landesregierung die abnehmende Akzeptanz durch zu ortsnahe Bebauung bewusst ist, Abhilfe geschaffen werden kann.
Zur anstehenden EEG-Novelle darf ich Ihnen mitteilen, dass wir darauf setzen, dass die Erneuerbaren Energien eine stabilere und verlässlichere Rolle bei der Stromversorgung übernehmen müssen. Durch Innovationsvorgaben, oder der Aussetzung der Vergütung bei negativen Strompreisen geben wir die notwendigen Anreize, damit die Branche endlich die Innovationsbereitschaft erhöht. Die Vergütung wollen wir zukünftig an die Nachfrage nach produziertem Strom knüpfen und nicht wie bisher allein an die Stromproduktion. Auch hier wird es wieder umfangreiche Verhandlungen innerhalb der Gremien im Deutschen Bundestag geben.
Mit besten Grüßen
Jens Koeppen MdB