Frage an Jens Koeppen von Matthias M.
Sehr geehrter Herr Koeppen,
versuchen Sie die Mängel der Deutschen Vorratsdatenspeicherung, die nach EuGH-Urteil auch in der Ausarbeitung des Wissenschaftlichen Dienstes diskutiert wurden, noch vor dem 01.07.2017 zu beheben?
Wenn ja, würde mich auch interessieren wie Sie die Mängel beheben möchten, und wenn nicht, interessiert mich, wieso Sie die Mängel nicht beheben möchten.
Unter anderem die folgenden Vorgaben werden laut Ausarbeitung nicht erfüllt:
* Speicherung von Vorratsdaten ist nur bei Vorliegen des Verdachts einer schweren Straftat zulässig
* Es dürfen nur Vorratsdaten solcher Personen gespeichert werden, die Anlass zur Strafverfolgung geben
* Vorratsdatenspeicherung muss auf geografisch eingegrenzte Gebiete beschränkt werden
* Vorratsdaten von Personen, deren Kommunikationsvorgänge dem Berufsgeheimnis unterliegen, dürfen nicht gespeichert werden
Mit freundlichen Grüßen
Matthias Marx
Sehr geehrter Herr Marx,
vielen Dank für Ihre Anfrage.
Die bisherigen Äußerungen der Bundesregierung machen deutlich, dass die verabschiedeten Gesetzesregelungen als verfassungs- und europakonform eingeschätzt werden und somit keine Gesetzesinitiative in dieser Legislaturperiode geplant ist.
Mit besten Grüßen
Jens Koeppen MdB