Frage an Jens Koeppen von Gerd S. bezüglich Familie
Sehr geehrter Herr Koeppen,
sicher ist das Thema nicht ganz treffend, aber es betrifft ja jeden Bürger/Familie der BRD.
Drei Fragen/Bitten zu energiepolitischen Themen.
wieso wird der Bürger in der BRD im Zuge der Energiewende immer mehr zur "Kasse" gebeten?!
1. Drucksache "1807555" "Entwurf eines Gesetzes zur Digitalisierung der
Energiewende" neue Messgeräte und diese kostenpflichtig/Jahr
2. was hat es mit der ".... vorsätzlich aufgeblasenen EEG-Umlage" siehe https://www.youtube.com/watch?v=VjN_J3QA3RI und wer bekommt das Geld
3. wann werden für den Bürger die "Steckdosensolarmodule" oder "Plug & Play Solaranlagen genehmigt. Ich hab in dem o.g. Gesetzt nichts darüber gefunden. In einigen europäischen Staaten (Schweiz, Dänemark) ist alles schon geregelt.
http://www.energiegenossenschaft.ch/wp2/produkte/ade-geranium/ ... denn um lange Leitungstrassen zu vermeiden, ist eine kleine Dezentralisierung der Energieerzeugung, wenigstens in Höhe der "Grundlast" eines Haushaltes doch wohl annehmbar. Da die Energieunternehmen durch den Stromverkauf ins Ausland Jährlich Milliarden von EUR verdienen.
MfG
Gerd Schreiber
Sehr geehrter Herr Schreiber,
vielen Dank für Ihre Anfrage und Ihr Interesse an der Energiepolitik. Gegenwärtig werden auf Bundesebene verschiedene Gesetze besprochen, bzw. wurden bereits abgestimmt, die das Ziel haben, die Kosten der Energiewende stärker als bisher zu begrenzen. So soll beispielsweise die Förderung der Erneuerbaren Energien nicht mehr durch politische Preisfestsetzung erfolgen, sondern durch Ausschreibungen näher an den Markt herangeführt werden. Zudem soll zukünftig nur dort ausgebaut werden, wo Netze vorhanden sind, so dass nur noch Strom bezahlt werden muss, der auch verbraucht werden kann. Auch das Gesetz zur Digitalisierung der Energiewende wird helfen die Kosten zu begrenzen. Die Ermöglichung lastabhängiger Tarife und die Vermeidung von Netzausbaukosten hilft sowohl individuelle als auch volkswirtschaftliche Kosten zu reduzieren. Mit dem Gesetz zur Digitalisierung der Energiewende wird zudem eine EU-Richtlinie in nationales Recht umgesetzt. Die europäischen Vorgaben sehen vor, dass entweder 80 % der Verbraucher einen smart meter einzubauen haben, oder dass das jeweilige Land eine Kosten-Nutzen-Analyse vorlegt und den Einbau für Verbraucher dort vorsieht, wo ein positiver Nutzen zu erwarten ist. Deutschland hat sich für den Weg der Kosten-Nutzen-Betrachtung entschieden. Nach Umsetzung der Einbauziele werden in Deutschland ca. 20 % der Verbraucher über die intelligenten Messsysteme verfügen. Dabei haben wir zudem im Gesetzgebungsprozess darauf geachtet, dass die Preisobergrenzen für den Einbau so bemessen sind, dass der Nutzen beim Verbraucher auf jeden Fall gegeben ist.
Mit besten Grüßen
Jens Koeppen MdB