Frage an Jens Koeppen von Lars W. bezüglich Gesellschaftspolitik, soziale Gruppen
Guten Tag Herr Koeppen,
auf Twitter schreiben Sie zu den Ermittlungen des Generalbundesanwalts gegen die Betreiber von netzpolitik.org: "Wenn etwas als ´Verschlusssache – vertraulich´ eingestuft wird, dann gilt das auch für Journalisten und die, die es gerne sein wollen…" in Anspielung darauf, dass es sich um Blogger handelt und weiter: "Wofür die Pressefreiheit heutzutage alles herhalten muss. Ups…" womit sie offenbar sagen wollen, dass die Presse nicht über das Budget von Geheimdiensten berichten darf.
Dazu drei Fragen:
1. Verwundert frage ich mich: Sehen Sie als Vorsitzender des Bundestagsausschusses "Digitale Agenda" die Zukunft des Journalismus vor allem in den klassischen Printmedien?
2. Wo ziehen Sie persönlich die Grenze zwischen Pressfreiheit und "Landesverrat"? (Als Gesetzesmacher denken Sie sicher häufig über den Unterschied zwischen Recht und Gerechtigkeit nach, daher:) Was sollte Ihrer Meinung nach dabei verboten werden und was sollte erlaubt bleiben?
3. Ihr grammatikalisches Passiv ("etwas wird eingestuft") verschweigt die Handelnden und stellt die Einstufung als objektive, unumstößliche Tatsache hin.
Aber war die Einstufung des Budgets einer umstrittenen Bundesbehörde als "vertraulich" eine gute Sache?. Geht der Generalbundesanwalt hier Ihrer Meinung nach gerecht vor (während er sonst keine Ermittlungen zum BND/NSA-Komplex vornimmt)?
Viele Grüße,
Lars Winterfeld
PS: Auf wikipedia.org lassen sich neben den Grimme Online Awards die weiteren Auszeichnungen von netzpolitik.org nachlesen.
Sehr geehrter Herr Winterfeld,
vielen Dank, dass Sie mir auf twitter.com folgen. Gern beantwortete ich Ihre Fragen.
Ich sehe die Zukunft des Journalismus im seriösen und hochwertigen Bereich - egal wo und wie die Medien nachgefragt werden.
Die Einstufung von Dokumenten nach Vertraulichkeitsstufen erfolgt nach strengen Kriterien und anhand hoher Anforderungen und dient dem Schutz der Öffentlichkeit und der Sicherheit im unserem Land. Wo rechtliche Grenzen durch die Weitergabe von Dokumenten überschritten werden, obliegt nicht mir festzustellen, sondern ggf. Gerichten.
Beste Grüße
Jens Koeppen MdB