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Jens Koeppen
CDU
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Frage von Sten N. •

Frage an Jens Koeppen von Sten N.

Sehr geehrte Herr Köppen,

was haben Sie sich bei dieser Abstimmung gedacht? Was versprechen Sie sich von den Schiedsgerichten? Was versprechen Sie sich von TTIP und CETA? Haben Sie sich ausführlich über die absehbaren Folgen der Abkommen auf Demokratie und Rechsstaatlichkeit in unserem Land und Europa informiert? Ihr Abstimmungsverhalten deutet nicht darauf hin.

Sie haben eine Aufgabe und eine Verantwortung als Abgeordnete. Der Amtseid bietet leider zu viel Spielraum, daher muss ich an ihr Gewissen appellieren!

Mit freundlichen Grüßen,

Sten Namanns

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CDU

Sehr geehrter Herr Namanns,

vielen Dank für Ihre Frage zur geplanten Transatlantischen Handels- und Investitionspartnerschaft (TTIP ) und zum Comprehensive Economic and Trade Agreement (CETA).

CETA, das geplante Wirtschafts- und Handelsabkommen zwischen der EU und Kanada, dient der Intensivierung der wirtschaftlichen Beziehungen zwischen der EU und Kanada. Der Marktzugang für Waren, landwirtschaftliche Produkte und Dienstleistungen soll verbessert werden. Das gleiche gilt für TTIP, das geplante Handelsabkommen mit den USA. Sie werden wichtige Vorteile für die stark exportorientierte deutsche Wirtschaft bringen und sind damit ein Garant für die Sicherung bestehender und die Schaffung neuer Arbeitsplätze. Es werden faire Wettbewerbsbedingungen für deutsche Unternehmer geschaffen, von denen insbesondere auch kleine und mittlere Betriebe und ihre Arbeitnehmer in Deutschland profitieren werden.

Sie sprechen das Klagerecht gegen Staaten über bestimmte Schiedsgerichte an. CETA enthält Regelungen zum Investitionsschutz und zum Investor-Staat-Schiedsgerichtsverfahren. Investor-Staat-Schiedsverfahren sollen helfen, Investitionsstreitigkeiten auf rechtlichem Weg - nicht auf politischem - beizulegen. Dem Investor selbst wird in diesem Fall der Gang vor ein Schiedsgericht ermöglicht. Er kann dort die Rechtmäßigkeit staatlicher Maßnahmen anhand eines Investitionsschutzabkommens überprüfen lassen. Investor-Staat-Schiedsverfahren sollten nur als letztes Mittel, nach Ausschöpfung des Rechtswegs vor nationalen Gerichten, eingeleitet werden können. Ein aktuelles Rechtsgutachten des Max-Planck-Instituts für das Bundeswirtschaftsministerium bestätigt, dass der durch CETA gewährte Schutz ausländischer Investoren deutlich hinter dem Investitionsschutz des Grundgesetzes zurück bleibt. Mit anderen Worten: Das deutsche Verfassungsrecht bietet für ausländische Investoren bereits heute einen wesentlich stärkeren Schutz gegen staatliche Maßnahmen als CETA. Der im Grundgesetz verankerte gesetzgeberische Spielraum zum Schutz öffentlicher Interessen (z.B. nationale Sicherheit, Umwelt, Gesundheit etc.) wird durch CETA nicht tangiert. Der deutsche Verbraucherschutz wird nicht geschwächt.

Bestehende Diskussionspunkte bei beiden Freihandelsabkommen werden in der kommenden Zeit besprochen und im Interesse unserer Bürger weiter verhandelt.

Mit besten Grüßen

Jens Koeppen MdB

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