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Jens Koeppen
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Frage von Ustin G. •

Frage an Jens Koeppen von Ustin G. bezüglich Recht

Sehr geehrter Herr Koeppen,

seit 10!!! Jahren ist es dem deutschen Parlament nicht gelungen die Vorgaben der UN mit der deutschen Gesetzgebung in Einklang zu bringen.
Den meisten Ländern, die das Abkommen unterzeichnet haben, ist es gelungen dieses zu ratifizieren, uns nicht. Warum?
Sie behaupten, es sei sehr kompliziert und mit dem Grundgesetz unvereinbar (Art.38 GG) und wohl unnötig, da ja bereits ein Gesetz erlassen wurde (§108e StGb).
In der UN-Konvention geht es aber nicht um eine rechtliche Gleichstellung von Mandats- und Amtsträgern, sondern um Strafbarkeit von Korruption auf allen staatlichen Ebenen. Der in der Konvention benutzte Begriff "public official" lässt unterschiedliche Regelungen für Amts- und Mandatsträger zu, sofern sie jeweils Korruption vorbeugen und Bestrafen. Es geht lediglich um eine einheitliche Linie im Umgang mit Amts- und Mandatsträgern.

Worin besteht denn konkret die Schwierigkeit?

Wenn es so schwer ist die UN-Konvention zu übertragen, warum hat Deutschland diese vor 10 Jahren unterschrieben?
Jetzt geben sie bitte nicht der SPD die Schuld :)

Ich persönlich denke, dass Beteiligungen von Abgeordneten an Unternehmen (ANTEL Elektro GmbH) und Posten in Aufsichtsräten (ALBA GmbH) eine Rolle spielen.

mit freundlichen Grüßen

Ustin Groth

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Antwort von
CDU

Sehr geehrter Herr Groth,

die Mitglieder des Deutschen Bundestages sind an die Verhaltensregeln, die für sie gelten gebunden. Gern können Sie auf der Homepage des Deutschen Bundestages die entsprechenden Eintragungen dazu einsehen. Wie Sie bei einer gründlichen Recherche sehen können, bin ich weder bei einem Unternehmen beteiligt noch beziehe ich ein Einkommen aus einer anderen Tätigkeit aus einer solchen angenommenen Beteiligung.

Darüber hinaus gelten meine Aussagen aus der Antwort vom 08.07.2013.

Jens Koeppen

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