(...) Eine stressige Situation erleben die Schülerinnen und Schüler in der vierten Klasse schon jetzt, weil sie bereits mit zehn Jahren wegen der Schulbahnempfehlung unter enormen Leistungsdruck stehen und unter Versagensängsten leiden, was hemmend auf die Persönlichkeits- und Lernentwicklung des Kindes wirkt. Die Kinder sind überfordert und die Erfolgserlebnisse bleiben aus. (...)
(...) Die Entscheidung erfolgt ohne Unterschied zwischen Schülerinnen und Schülern mit und ohne Gymnasialempfehlung. Die flächendeckende Einführung der Primarschule erfolgt verbindlich in drei Schritten: 2010 beginnen die Starterschulen, 2011 folgen alle Schulen, deren Gremien der Einführung nicht widersprechen und 2012 folgen alle übrigen Primarschulen. Insofern haben die Sorgeberechtigten bis zum Schuljahr 2011/12 auch das Wahlrecht nach der vierten Klasse über den Besuch der weiterführenden Schule. (...)
(...) Das Elternwahlrecht, das bisher nach der vierten Klasse gilt, wird für die Primarschule in gleicher Form nach der sechsten Klasse eingeführt. Die Sorgeberechtigten entscheiden nach der Laufbahnempfehlung der Primarschule und nach eingehender fachlich-pädagogischer Beratung, welche Schulform das Kind anschließend besuchen soll. (...)
(...) Zu Ihrer Bewertung, dass wir "Feigheit vor dem Feind" zeigen, ist Folgendes zu sagen: Die Verhandlungen mit "Wir wollen lernen" sind seitens der Initiative beendet worden, weil der Hamburger Senat und die Koalitionspartner nicht bereit waren, alle ihre Forderungen zu erfüllen. Insofern "verraten" wir die Schulreform nicht. (...)
(...) Durch einen Modellversuch mit 50 Primarschulen wäre die Strukturfrage des Hamburger Schulsystems offenkundig nicht entschieden. Dadurch würde der Streit über die richtige Schulstruktur für viele Jahre weitergehen, was das Gegenteil eines angestrebten Schulfriedens wäre. (...)
(...) Die Interessen großer Unternehmen - und an diesen orientieren sich die Kammern - sind andere als die von kleineren Unternehmen und Einzelunternehmen. Die Grünen waren schon immer gegen die Aufrechterhaltung des Kammerzwangs. Wenn das Angebot den Wünschen ihrer Mitglieder entspräche, bräuchte es keinen Zwang. (...)