Jens-Frank Hagen
FDP
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Frage von Heinrich V. •

Frage an Jens-Frank Hagen von Heinrich V. bezüglich Wirtschaft

Sehr geehrter Herr Hagen!

Wie stehen Sie zum Kammerzwang - speziell IHK- und HWK-Zwang ?

Halten Sie diesen Zwang mit LIBERAL vereinbar ?

M. f. G.
Heinrich Vetter

Antwort von
FDP

Die Kammern haben in der Vergangenheit beachtliche Reformleistungen erbracht. Gebührensenkung, die teilweise Einführung des kaufmännischen Rechnungswesens und Kooperationen untereinander haben zu Effizienzsteigerungen geführt. Vor dem Hintergrund der jüngsten Verwaltungsreform bedarf die Selbstverwaltung der Unternehmen durch die Kammern dennoch einer Überprüfung. Die Selbstverwaltung beruht auf gesetzlicher Grundlage und der Staat ist in der Pflicht- auch im Interesse der Unternehmen, die nach der Verwendung ihrer Beiträge fragen - bei den Kammerorganisationen auf Reformpotentiale hinzuweisen. Verbesserungen in den Kammerorganisationen sind im engen Dialog mit den Kammern und deren Mitgliedsunternehmen vorzunehmen.

Der schnellste und beste Weg zur Reform der Kammern führt über die Abschaffung der Pflichtmitgliedschaft.

Die FDP/DVP fordert:

- die Einführung des kaufmännischen Rechnungswesens (Doppik) für alle Kammerorganisationen
- die Überprüfung der Zahl von Kammerbezirken, Bezirks- und Geschäftsstellen
- eine größere Kooperation der Handwerkskammern mit den Industrie- und Handelskammern
- die Kammern auf, ein umfassendes und verbindliches Konzept zur Bildung von Arbeitsschwerpunkten zwischen den Kammern vorzulegen
- dass die Landesregierung in enger Abstimmung mit den Kammern prüft, ob eine Zusammenlegung von Handwerkskammern mit den Industrie- und Handelskammern möglich ist und eine entsprechende Bundesratsinitiative gestartet werden soll
- die Kammern auf, sich nicht in Bereichen wirtschaftlich zu betätigen, in denen private Anbieter auftreten
- bei Doppel- und Mehrfachmitgliedschaften den Unternehmen ein Wahlrecht einzuräumen
- eine regionale Wahlmöglichkeit betreffend der Kammerzugehörigkeit innerhalb des Bundeslandes zu gestatten
- Innungsmitglieder von einer Pflichtmitgliedschaft bei der Kreishandwerkerschaft zu entbinden
- den Datenschutz bei der Bemessung der Mitgliedsbeiträge sicherzustellen
- die Förderung innerorganisatorischer Regelungen für eine verbesserte Mitwirkung der Mitglieder.