Frage an Jens Cotta von Thomas R. bezüglich Gesellschaftspolitik, soziale Gruppen
Herr Cotta, setzen Sie sich für eine Änderung des Thüringer Kommunalwahlgesetzes dahingehend ein, dass Amtsinhaber für Kommunalparlamente nur kandidieren dürfen, wenn sie vorher ihr Amt niederlegen. Die Scheinkandidaturen müssen aufhören!
Freundliche Grüße T. R.
Sehr geehrter Herr Richter, vielen Dank für Ihre Frage.
Für mich sind Scheinkandidaturen Wählertäuschung !
Gerade im Kyffhäuserkreis haben wir zu den letzten Kommunalwahlen erleben dürfen, welche extreme Auswirkung das haben kann.
Parteien täuschen eine ernsthafte Kandidatur eines populären Amtsträgers für ein Gemeinde-, Stadt- oder Kreistagsmandat vor, die in nahezu allen Fällen nicht beabsichtigt ist. Die zu Gunsten des Scheinkandidaten erfolgte Stimmabgabe verhilft stattdessen eher unpopulären oder unbekannten Kandidaten zu einem Mandat.
Die AfD hatte am 30.04.2019 bereits einen Gesetzentwurf (Drucksache 6/7136) "Viertes Gesetz zur Änderung des Thüringer Kommunalwahlgesetzes - Verhinderung von Scheinkandidaturen" in den Landtag eingebracht. Dieser Antrag wurde von den anderen Parteien abgelehnt.
Ich werde dieses Thema weiter verfolgen und an unserem Gesetzentwurf festhalten.
Um Ihre Frage also kurz zu beantworten: Ja !