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Jens Brandenburg
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Frage von Annika G. •

Wird der Bezug des Unterhaltsvorschusses im Rahmen der Unterhaltsreform ebenfalls reformiert?

Guten Tag,

es schreibt Ihnen eine Parteifreundin aus RLP.

Wenn ein Elternteil für ein minderjähriges Kind keinen Unterhalt zahlt, springt das Jugendamt mit dem Unterhaltsvorschuss ein. Heiratet der betreuende Elternteil aber, fällt der Unterhaltsvorschuss weg und man soll sich auf privatrechtlichem Weg den Unterhalt über das Gericht einklagen.

Für ein Verfahren und die damit verbundenen Kosten haben viele aber gar kein Geld – das ändert auch eine Heirat nicht. Im „schlechtesten“ Fall – der immer häufiger aufritt – hat der neue Ehepartner selbst noch unterhaltspflichtige Kinder und soll nun auch noch mit für ein weiteres Kind aufkommen.

Somit kann der Unterhaltspflichtige einfach immer dafür sorgen, bloß unter dem Selbstbehalt zu bleiben, um nie etwas zahlen zu müssen. Es gibt zwar beim Jungendamt Beistände, die immer wieder auffordern, zu zahlen – aber wo nichts zu holen ist, ist eben nichts zu holen. Diese Regelung ist nicht nur ungerecht, sondern auch absolut nicht mehr zeitgemäß.

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Antwort von
FDP

Sehr geehrte Frau G.,

vielen Dank für Ihre Frage. Alleinerziehende sind einer deutlich höheren Belastung ausgesetzt, sei es durch die familiären Aufgaben oder die auch finanziellen Sorgen, die sie oftmals alleine tragen müssen. Zur gezielten Unterstützung dieser Alleinerziehenden wurde 1980 der Unterhaltsvorschuss eingeführt. Der Unterhaltsvorschuss ist eine staatliche Leistung, zur Entlastung von Alleinerziehenden, wenn der andere Elternteil nicht oder nur teilweise oder nicht regelmäßig Unterhalt in Höhe des Unterhaltsvorschusses zahlt. Er soll die finanzielle Lebensgrundlage des Kindes sichern, ohne andere Leistungen in Anspruch nehmen zu müssen. Sind Sie, als leibliches Elternteil, mit dem Stiefelternteil Ihres Kindes verheiratet oder verpartnert und damit nicht mehr alleinerziehend, können Sie für Ihr Kind diese spezielle Unterstützungsleistung nicht mehr erhalten. Dann greifen aber bei Bedarf andere familienpolitischen Leistungen.

Diese Leistungen weiter zu verbessern und der sich veränderten Lebenswirklichkeit der Familien anzupassen und gegebenenfalls neu zu bewerten ist aber Aufgabe der Politik. Ihr Anliegen habe ich daher an die zuständigen familienpolitischen Kolleginnen und Kollegen meiner Fraktion weitergeleitet.

Mit freundlichen Grüßen

Jens Brandenburg
 

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