Was ist eine Frau und wer bestimmt das?
Guten Tag Herr Dr. Brandenburg,
Im Januar wurde bekannt, dass der Rechtsextremist Sven Liebich nun rechtsgültig Svenja Liebich ist und seine Haftstrafe möglicherweise in einer Frauenvollzugsanstalt antreten wird. Wie werden Sie in Zukunft mit dem von Ihrer Regierung beschlossenen Selbstbestimmungsgesetz umgehen, um Frauen vor solchen Menschen zu schützen?
Die Unterbringung von Straftätern und Straftäterinnen richtet sich nicht nach dem Selbstbestimmungsgesetz, sondern nach Landesgesetzen. Das gilt auch für die Unterbringung in Frauenvollzugsanstalten. Bei der Entscheidung im Einzelfall muss die Sicherheit weiterer Insassen natürlich berücksichtigt werden. Dabei kann auf Basis entsprechender Landesgesetze auch abweichend vom personenstandsrechtlichen Geschlechtseintrag entschieden werden. Mit dem Selbstbestimmungsgesetz ist kein Rechtsanspruch auf Unterbringung in einem Frauengefängnis verbunden.