Wie stehen Sie zur Abschaffung der Förderschulen
Sehr geehrter Herr Staatssekretär,
Wie ist die grundsätzliche Position der Bundesregierung zu der in einigen Bundesländern geplanten Abschaffung von Förderschulen für Schülerinnen und Schüler mit Einschränkungen? Welche Rolle spielen die Förderschulen in der Politik Ihres Ministeriums?
Beste Grüße und ein schönes Wochenende:)
Sehr geehrter Herr K.,
vielen Dank für Ihre Anfrage. Nach der föderalen Kompetenzordnung der Bundesrepublik Deutschland fällt das Schulwesen und damit die Ausgestaltung der inklusiven Beschulung in die ausschließliche Zuständigkeit der Länder. Bundesregierung und Länder haben die Behindertenrechtskonvention der Vereinten Nationen (UN-BRK) im sogenannten Lindauer-Verfahren ratifiziert und sind daher in ihrem jeweiligen Verantwortungsbereich für die Umsetzung der UN-BRK verantwortlich. Der Bund, vertreten durch das BMBF, hat hier keine Möglichkeit einzuwirken, unterstützt die Länder aber bei der Umsetzung der inklusiven Bildung u.a. durch Forschungsförderung in diesem Schwerpunkt - beispielsweise mit der Förderrichtlinie „Förderbezogene Diagnostik in der inklusiven Bildung“, die sich mit den Gelingensbedingungen einer förderbezogenen alltagsintegrierten Diagnostik und ihrer Rahmenbedingungen beschäftigt. Ziel ist die Verbesserung der Voraussetzungen für eine inklusive Bildung für Kinder, Jugendliche und Erwachsene bildungsbereichsübergreifend und sowie in den Übergängen.
mit freundlichen Grüßen
Ihr Jens Brandenburg