Können Sie sich Sondergenehmigungen zur Überschreitung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit z.B. am Walldorfer Kreuz vorstellen?
Sehr geehrter Herr Brandenburg,
ich bin sehr häufig auf der A5 beim Walldorfer Kreuz unterwegs. Regelmäßig passiert es, dass ich mich als Verkehrshindernis fühle, obwohl ich mich an die dort gültige Geschwindigkeitsbegrenzung von 80 km/h halte. Gerade wenn sich die Fahrzeuge zur Weiterfahrt oder Abfahrt am Kreuz einordnen kann das ziemlich gefährlich sein, wenn man mit 80 km/h den Fahrbahnwechsel vollzieht. Gerade LKW fahren dort mitunter deutlich schneller. Können Sie sich daher vorstellen, Sondergenehmigungen zu erteilen, die eine Überschreitung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit zumindest in diesem Bereich zulassen? Welche alternativen Möglichkeiten sehen Sie um diesen Sachverhalt zu verbessern?
Sehr geehrter Herr W.,
vielen Dank für Ihre Nachricht. Ich teile Ihre Einschätzung, dass die Verkehrssituation auf der A5 am Walldorfer Kreuz eine schwierige ist. Die dort zulässige Höchstgeschwindigkeit von 80 km/h wurde im Jahr 2018 von einer eingesetzten Unfallkommission im Regierungspräsidium Karlsruhe mit Blick auf die besonders hohe Unfallrate vorgeschlagen und umgesetzt. Um den Verkehrsknoten ereigneten sich bis zu vier Unfälle pro Tag, auch jetzt noch gilt das Walldorfer Kreuz als ein Unfallschwerpunkt.
Für das für das Anbringen von Verkehrsschildern ist mittlerweile die Autobahn GmbH des Bundes zuständig, die damit auch über zulässige Höchstgeschwindigkeiten entscheidet. Hierbei gibt es ein Formular <https://www.autobahn.de/buergerservice> , das zum Einreichen von Vorschlägen genutzt werden kann.
Denkbar wäre auch, die derzeit zulässige Höchstgeschwindigkeit regelmäßig mit einer Radarkontrolle zu überprüfen. Für die Einrichtung einer Geschwindigkeitsüberwachung sind allerdings die Länder zuständig. Gerne habe ich Ihren Hinweis daher auch an die zuständigen Kollegen der FDP/DVP-Fraktion im baden-württembergischen Landtag weitergeleitet.
Mit freundlichen Grüßen
Jens Brandenburg