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Jens Brandenburg
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Frage von Mareen K. •

Frage an Jens Brandenburg von Mareen K. bezüglich Gesellschaftspolitik, soziale Gruppen

Guten Tag,

als Wählerin Ihres Wahlkreises, wende ich mich mit großer Besorgnis an Sie, da ich vernommen habe, dass die Regierung am 18.11.2020 das "3. Gesetz zum Schutz der Bevölkerung bei einer pandemischen Lage nationaler Tragweite" verabschieden will.
Dieses Gesetz, sollte es verabschiedet werden, hat weitreichende Auswirkungen auf die Grundrechte der Bürger Deutschlands, die dauerhafter Natur werden können. Weiteren Änderungen oder Einschränkungen der Grundrechte wären damit Tür und Tor geöffnet!
Hinterfragen Sie die Zahlen, welche das RKI täglich veröffentlicht! Hinterfragen Sie den Nutzen des inflationär genutzten PCR-Test! Differenzieren Sie "positiv Getestete" und "tatsächlich infektiös Erkrankte"!
Und Sie werden zu der Erkenntnis kommen, dass es sich um keine "pandemische Lage von nationaler Tragweite" handelt. Die nicht im Geringsten die aktuellen Eingriffe in unsere Grundrechte rechtfertigt, gar eine Gesetzesänderung mit umfassenden rechtlichen Befugnissen in unsere Grundrechte dauerhaft eingreifen zu dürfen notwendig macht.
Ich bitte Sie daher Stellung zu beziehen, hinsichtlich der Notwendigkeit einer Gesetzesänderung und der Beweggründe diesem Gesetz zuzustimmen. Welche konkreten Maßnahmen sind oder werden geplant, über den aktuellen "Lockdown light" hinausgehend, die eine derart weitreichende Änderung des Infektionsschutzgesetzes und der damit einhergehenden massiven Eingriffe in unsere Grundrechte bedürfen? Wird es eine Impfpflicht im Zusammenhang mit SARS Cov2 geben?
Ich möchte auch zukünftig in einem Deutschland leben, dass auf einem demokratischen Fundament steht, besonnen agiert und die Grundrechte seiner Bürger achtet und bewahrt. Ich bitte Sie im Zuge dessen eindringlich, der Gesetzesänderung nicht zuzustimmen.

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Antwort von
FDP

Sehr geehrte Frau Karger,

den von Ihnen genannten Gesetzentwurf habe ich in namentlicher Abstimmung abgelehnt. Als FDP-Bundestagsfraktion haben wir bereits im Juni 2020 einen Antrag in den Bundestag eingebracht, der die Aufhebung der epidemischen Lage von nationaler Tragweite und die Rückübertragung wesentlicher Entscheidungskompetenzen auf den Deutschen Bundestag zum Ziel hat. Es ist zumindest erfreulich, dass mittlerweile unsere Forderung beschlossen wurde, dass die epidemische Lage von nationaler Tragweite künftig alle drei Monate durch den Bundestag festgestellt werden muss. Gerade in Zeiten, in denen sehr umfassend in die Grundrechte eingegriffen wird, bedarf es einer intensiven parlamentarischen Diskussion und Kontrolle der vorgenommenen Maßnahmen. Diese Forderung ist Ausdruck einer funktionierenden parlamentarischen Demokratie.

Das Chaos um die letzte Ministerpräsidentenkonferenz und die Osterruhe, aber auch das mangelnde Impfmanagement und das Schnelltestdebakel zeigen immer wieder, dass die Bundesregierung endlich mit ihrer Hinterzimmerpolitik aufhören sollte. Stattdessen brauchen wir mehr Transparenz und Effizienz. Für sicherere und abgewogenere Entscheidungen sollten die Parlamente dringend wieder stärker einbezogen werden. Deutschland braucht endlich einen verlässlichen Stufenplan, so dass Unternehmen, aber auch Schulen und Familien langfristig planen können.

Mit freundlichen Grüßen
Jens Brandenburg

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