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Jens Brandenburg
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Frage von Andreas K. •

Frage an Jens Brandenburg von Andreas K. bezüglich Recht

Sehr geehrter Herr Dr. Brandenburg,

im Interview mit dem ZDF hat Ihr FDP-Kollege Wolfgang Kubicki laut dem ZDF Bericht vom 14.06.2020 gesagt, dass sich der FDP-Meinung nach seit Ostern viel Maßnahmen "nicht mehr rechtfertigen ließen":
https://www.zdf.de/nachrichten/politik/coronavirus-kubicki-fdp-corona-debatte-100.html

Dies habe ich sehr begrüßt, insbesondere mit Blick auf die aktuellen Zahlen vom Robert-Koch-Institut (Quelle: https://corona.rki.de) und auch die Zahlen bei uns im Rhein-Neckar-Kreis (Quelle: https://www.rhein-neckar-kreis.de/start/landratsamt/coronavirus+-+faq.html Stand: 17.06.2020).

Trotzdem gelten noch sehr viele einschränkende Maßnahmen. Deshalb finde ich es richtig und gut, dass die FDP sich für eine sinnvolle Aufhebung der Einschränkungen öffentlich einsetzt, vielen Dank!

Umso irritierender war für mich nun im neuen Gesetzesentwurf zur Weitergeltung von Rechtsverordnungen und Anordnungen aus der epidemischen Lage von nationaler Tragweite angesichts der Covid-19-Pandemie vom 16.06.2020 (Drucksache 19/20042) zu lesen, dass Sie als Mitautor vorschlagen, trotz der Erkenntnis, dass eine epidemischen Lage von nationaler Tragweite nicht mehr vorliegt (Seite 2, Abschnitt 2), trotzdem die eingeräumten Anordnungs- und Verordnungsermächtigungen bis "auf ein Jahr nach Aufhebung der Feststellung der epidemischen Lage von nationaler Tragweite, spätestens auf den Ablauf des 31. März 2022 zu" verlängern!
https://dipbt.bundestag.de/doc/btd/19/200/1920042.pdf

Können Sie bitte erklären, wie Ihr Einsatz für die Aufhebung der Einschräkungen mit diesem Gesetzesentwurf zusammenpasst, der die Verordnungsermächtigungen für die Einschränkung noch weit in die Zukunft legitimiert? Wie werden Sie sich in Zukunft für die Stärkung der Grundrechte in Krisenzeiten wie diesen einsetzen?

Herzlichen Dank und mit freundlichen Grüßen
A. K.

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Antwort von
FDP

Sehr geehrter Herr K.,

vielen Dank für Ihre Unterstützung in der Sache. Die Aufhebung der epidemischen Lage wird inzwischen auch von vielen Fachleuten als notwendig erachtet, da die Voraussetzungen für ihre Aufrechterhaltung nicht mehr gegeben sind. Glücklicherweise ist es in den vergangenen Monaten den Gesundheitsämtern und dem medizinischen Personal gelungen, die Infektionsrate in Deutschland so weit zu senken, dass wir inzwischen nicht mehr von einer Lage von nationaler Tragweite sprechen können. Das Infektionsgeschehen und der damit verbundene Handlungsbedarf ist inzwischen sehr viel regionaler. Auch eine generelle Überlastung des Gesundheitssystems ist gegenwärtig nicht mehr zu befürchten.

Im von Ihnen angesprochenen Gesetzentwurf geht es uns nicht darum, die Verordnungsermächtigungen in Kraft zu lassen, sondern die Verordnungen selbst, die auf Grundlage dieser Ermächtigung erlassen wurden. Diese Verordnungen und Anordnungen sind vorübergehend notwendig, um Planungs- und Rechtssicherheit für die betroffenen Akteure im Gesundheitswesen und die Rettungsschirme für zahlreiche Leistungserbringer zu gewährleisten. Der von Ihnen genannte Übergangszeitraum dient dazu, diese durch gesetzliche Regelungen zu ersetzen und die Kontrolle über die Maßnahmen zurück ins Parlament zu holen. Dafür ist grundsätzlich eine Frist bis September diesen Jahres gesetzt, nur für einzelne Verordnungen würde ein längerer Übergangszeitraum gelten. Ein Verzicht auf solche Übergangszeiten wäre in der praktischen Umsetzung nicht zu verantworten.

Mit freundlichen Grüßen

Jens Brandenburg

 

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