Frage an Jens-Arne Buttkereit von Augustin L. bezüglich Gesellschaftspolitik, soziale Gruppen
Herr Buttkereit, ist auch in einer künftigen Abgeordnetentätigkeit zu
erwarten, dass Sie ihren Kritikern mit teils detaillierten
Veröffentlichungen zu Schulabschluss, Wohnort und Arbeitsplatz
begegnen, einschließlich des Rechtes, diese zu Duzen? Zum
Arbeitsrecht: Welche Zeitspanne halten Sie für legitim, innerhalb
derer Geschäftsführer ehemaligen Mitarbeitern ein Dienstzeugnis
ausstellen sollten?
Sehr geehrter Herr Laber,
bitte entschuldigen Sie mein unangemessenes Duzen: Wie Sie ja wissen, ist es die Schülervertretung, die ausdrücklich wünscht, dass Schülerinnen und Schüler von den verantwortlichen Erwachsenen bis zum Abitur geduzt werden. Dies behalten wir in der Regel ohne ausdrückliche Bekräftigung auch nach dem Abitur bei und so duzte ich Sie auch, als wir das letzte Mal nach Ihrem Schulabgang, jedoch vor meiner Kandidatur sprachen. Dies, wie auch mein Duzen auf Ihre letzte Frage, war ein Fehler, der mir - da können Sie sicher sein - bei Ihnen nicht mehr passieren wird.
Selbstverständlich bin ich verpflichtet, bei meinen Antworten das Datenschutzgesetz zu achten, so wie ja auch Sie und andere Fragesteller Ihre Fragen mit großer Umsicht, Sorgfalt und im Interesse der Informationsbeschaffung zur Landtagswahl tun.
Deshalb habe ich natürlich keine Informationen über Sie oder andere Fragesteller veröffentlicht, die nicht aus öffentlichen Quellen ohnehin einer breiten Öffentlichkeit bekannt, wenn nicht sogar bewusst sind, siehe:
http://www.internate.de/aktuelles-internatsberatung/internate/article/schule-birklehof.html
Weitere persönliche Informationen zu den Fragstellern habe ich meines Wissen nach nicht veröffentlicht, aber ich erneuere gerne mein Angebot, dass Sie mich hierauf auch über die Ihnen bekannten direkten Mailadressen ansprechen können.
Ich stelle Arbeitszeugnisse aus für die Personen, für die ich Disziplinarvorgesetzter bin, dies sind Verwaltung, Hauswirtschaft und Handwerk. In der Regel schaffe ich dies innerhalb von maximal 4 Wochen nach dem Austritt aus dem Unternehmen (Zielwert 2 Wochen). Wird ein Zwischenzeugnis gewünscht, so erstelle ich dies in der Frist, die die Mitarbeiterin oder der Mitarbeiter mit mir vereinbart. Dies halte ich für legitim.
Mit freundlichen Grüßen
Jens-Arne Buttkereit