Frage an Jenny Weggen von Gerd A. bezüglich Umwelt
Sehr geehrte Frau Weggen,
vor ca. 7 Jahren ist die "Hamburger Lärmschutzverordnung" unter einem Umweltsenator Porschke (GAL) durch Zeitablauf automatisch am 31.12.2001 außer Kraft getreten, bzw. es wurde versäumt eine neue Fassung zu erstellen und in Kraft zu setzen. Damit greift seit 8 Jahren das viel kompliziertere und schwer anwendbare Bundesemissionsschutzgesetz , das z.B. Nachtarbeiten erlaubt solange gewisse gewichtete (!!!) Lärmpegel nicht überschritten werden. Beschwerden von Bürgern in den Abend- und Nachtstunden können z.Zt. nicht bearbeitet werden, da die verantwortlichen Stellen in den Behörden dann nicht erreichbar sind und die Polizei weder über die notwendigen technischen Geräte noch die Schulung verfügt. Somit hat sich quasi ein fast rechtsfreier Raum seit dem Jahr 2001 ergeben.
Da sich z.B. die GAL massiv für einen effektiveren Lärmschutz für die ertüchtigte Güterverkehrsstrecke der Bundesbahn über Lokstedt-Alsterdorf einsetzt stellt sich natürlich die Frage wie dies möglich ist, denn nach dem Bundesemissionsschutzgesetzt liegt die erwartete (wieder) gewichtete Belastung leider fast in den zugelassenen Grenzwerten.
Ich möchte von Ihnen nun wissen, ob und wann die Hamburger Bürger wieder mit einer Lärmschutzrichtlinie rechnen können die den derzeitigen Status beendet,.
Mit freundlichen Grüssen
G. Achtmer
Sehr geehrter Herr Achtmer,
vielen Dank für Ihre Anfrage!
Es ist richtig, dass die Lärmschutzverordnung zum Ende des Jahres 2001 ausgelaufen ist. Warum damals keine neue Verordnung verabschiedet wurde, ist mir leider nicht bekannt.
Fest steht aber, dass der Lärmschutz auch für Hamburg weiterhin in verschiedenen Gesetzen und Verordnungen geregelt ist, die zum Teil auf Bundesebene erlassen sind, zum Teil auch durch EG-Richtlinien in nationales bzw. Hamburger Recht umgesetzt werden müssen. Für Hamburg wurde nun der Strategische Lärmaktionsplan ausgearbeitet. Die Handlungskonzepte darin sehen unter anderem auch eine Reduzierung der Lärmbelastung durch eine lärmoptimierte Bauleitplanung vor. Wird die Allgemeinheit oder die Nachbarschaft zum Beispiel durch zu laute Musikanlagen erheblich belästigt, greift das Ordnungswidrigkeitengesetz. Vor Maschinenlärm zum Beispiel durch Gartengeräte in der Nacht oder an Sonntagen schützt eine Lärmschutzverordnung auf Bundesebene. Störender Lärm ist also auch derzeit alles andere als erlaubt.
Dennoch wird derzeit an einem neuen Lärmgesetz für Hamburg gearbeitet, welches die landesrechtlichen Möglichkeiten nutzen wird. Der Entwurf soll zum Jahresende vorliegen. Das Gesetz soll in erster Linie für bestimmte Lärmsituationen eine bessere Rechtssicherheit schaffen und gleichzeitig die Verhältnismäßigkeit sicherstellen. Alles in allem sehe ich eine solche Gesetzesinitiative als sehr sinnvoll an, auch wenn der Lärmschutz größtenteils schon durch die oben genannten Regelungen festgelegt ist.
Weiterhin werde ich mich für weitere umfangreiche Programme zur Lärmminderung einsetzen. Ein weiteres sehr wichtiges Projekt für Hamburg ist etwa der A7-Deckel. Lärm ist eine Gesundheitsgefährdung und der Schutz davor hat für uns als GRÜNE eine absolute Priorität.
Falls Sie weitere Fragen haben stehe ich Ihnen gerne zur Verfügung!
Freundliche Grüße,
Jenny Weggen