Frage an Jeannine Pflugradt von Kirstin B. bezüglich Jugend
Sehr geehrte Frau Pflugradt,
seit mehr als 18 Jahren bin ich in der Kindertagespflege in Ihrem Wahlkreis tätig.
Die Eltern haben ein Wunsch- und Wahlrecht (§ 5 SGB VIII). Dieses auszuüben ist bei über 3-jährigen Kindern schwierig, da dann die Kitas bevorzugt werden.
Durch schlechte Rahmenbedingungen sinkt die Zahl der Kindertagespflegepersonen kontinuierlich.
Was möchte Ihre Partei dafür tun, dass die Eltern ihr Wunsch- und Wahlrecht ungehindert ausüben können, egal wie alt das Kind ist? Welche Möglichkeiten sehen Sie und Ihre Partei, die Rahmenbedingungen und somit auch die Vergütung in der Kindertagespflege zu verbessern.
Mit freundlichen Grüßen
K. B.
Sehr geehrte Frau B.,
die Kindertagespflege ist eine wichtige Säule beim Ausbau der Kinderbetreuung. Die Zahl der Tagespflegepersonen wuchs zwischen 2008 und 2014 um mehr als 20 Prozent von 36.400 auf 44.900. Viele Eltern entscheiden sich bewusst aufgrund des eigenen Profils der Kindertagespflege für diese Betreuungsform. Dieses besondere Profil der Kindertagespflege umfasst neben der familiennahen Kleinkindbetreuung beispielsweise auch die ergänzende Betreuung von Schulkindern.
Wir setzen auch weiterhin auf ein vielfältiges Betreuungsangebot. Wir wollen, dass Eltern für die gute Betreuung ihrer Kinder passgenaue Angebote zur Verfügung stehen und sorgen für ein ausreichendes Angebot an Krippen, Kitas, Kindertagespflege, Horten und Ganztagsschulen. Wir unterstützen daher auch künftig den Platzausbau in der Kindertagespflege und deren weitere Profilierung. Grundsätzlich liegt es auch im Ermessen des Bundeslandes, zu welchen Zeitpunkt die Kinder bevorzugt in die Kindertagesstätte gehen sollen.
Wir wollen die Qualität in der Kindertagesbetreuung mit einem bundesweiten Gesetz und finanzieller Unterstützung des Bundes steigern. Dafür brauchen wir zusätzliche Fachkräfte ebenso wie besser ausgestattete Räumlichkeiten. Dabei wollen wir die unterschiedlichen Stärken und Entwicklungsbedarfe der Länder berücksichtigen.
Die Qualifizierung von Tagespflegepersonen ist ein entscheidender Schlüssel für die Weiterentwicklung der Betreuungsqualität und für eine angemessene Vergütung. Deshalb förderte das Aktionsprogramm Kindertagespflege seit 2008 die Qualifizierung von Tagespflegepersonen nach dem 160-Stunden-Lehrplan um des Deutschen Jugendinstituts. Inzwischen ist diese Mindestqualifizierung von 160 Stunden nahezu zum Standard geworden.
Bund und Länder haben sich in ihrem gemeinsamen Qualitätsprozess auf weitere wichtige Kriterien für die Qualitätsentwicklung in der Kindertagespflege verständigt. Dies sind insbesondere: eine kindgerechte Tagespflegeperson-Kind-Relation, verlässliche Vertretungsregelungen, bessere Tätigkeitsbedingungen in der Kindertagespflege, eine Neuregelung der örtlichen Zuständigkeit für die Erteilung der Pflegeerlaubnis, eine kindgerechte Raumqualität, eine qualifizierte Fachberatung, ein Ausbau von Kooperationen und Vernetzung in der Kindertagespflege sowie gleiche Zugangsmöglichkeiten für alle Kinder.
Auf der Grundlage dieser Kriterien wollen wir die Aufwertung und Professionalisierung der Kindertagespflege weiter fortsetzen und können so eine Verbesserung in der Vergütung erreichen.
Mit freundlichen Grüßen
Jeannine Pflugradt, MdB