Frage an Jeannine Pflugradt von Annegret T. bezüglich Verkehr
Sehr geehrte Frau Pflugradt,
ich habe gehört, dass kurzfristig eine Änderung des Grundgesetzes zur Privatisierung der Autobahnen in Deutschland vorgesehen ist.
Als jemand der öfter und teilweise lange Strecken in unserem Land unterwegs ist, habe ich große Bedenken gegen diesen Schritt und war davon ausgegangen, dass eine Änderung des Grundgesetzes mit dieser Tragweite besser öffentlich kommuniziert und diskutiert wird.
Wie ist Ihre Einstellung dazu und wie begründen Sie diese?
Mit freundlichen Grüßen von der Müritz
Sehr geehrte Frau Tschiedel,
im Rahmen mehrerer Abstimmungen zur Änderung des Grundgesetzes wurde am Donnerstag, dem 01. Juni 2017, auch über die Neuregelung von Verwaltung und Bau von Autobahnen und sonstigen Bundesfernstraßen abgestimmt. Es handelte sich dabei nicht um eine Abstimmung über die Privatisierung von Autobahnen. Ganz im Gegenteil. Durch die Abstimmung wurde eine Privatisierung von Autobahnen und Bundesstraßen ausgeschlossen. Mit dem Gesetz werden künftig mehrere Schranken gegen Privatisierungen gesetzt – auch im Grundgesetz:
•Der Bund ist und bleibt 100 Prozent Eigentümer der Autobahnen.
•Der Bund wird zu 100 Prozent Eigentümer der Infrastrukturgesellschaft.
•Eine unmittelbare oder mittelbare Beteiligung Dritter an der Infrastrukturgesellschaft und möglichen Tochtergesellschaften wird ausgeschlossen.
•Eine funktionale Privatisierung durch die Übertragung eigener Aufgaben der Gesellschaft auf Dritte, zum Beispiel durch Teilnetz-Öffentlich-Private Partnerschaften, wird ausgeschlossen.
Eine "Privatisierung der Autobahnen" ist und war zu keinem Zeitpunkt geplant. Sie können zudem sicher sein, dass eine politische Entscheidung von solchen Ausmaßen in einer funktionierenden Demokratie vorab ausgiebig diskutiert werden würde.
Mit freundlichen Grüßen
Jeannine Pflugradt, MdB