Frage an Jeannine Pflugradt von Max M. bezüglich Finanzen
Sehr geehrte Frau Pflugradt,
das Bundesfinanzministerium im Nachgang der PROKON-Affäre einen Referentenentwurf für die Änderung des Vermögensanlagegesetzes vorgelegt (Stand 28. Juli 2014). Obwohl im Vertrag der Großen Koalition formuliert ist, dass "die Gründung unternehmerischer Initiativen aus bürgerschaftlichem Engagement (z. B. Dorfläden, Kitas, altersgerechtes Wohnen, Energievorhaben) erleichtert" und unbürokratisch behandelt werden soll (S.78 des Koalitionsvertrages), wirkt dieser Referentenentwurf dem entgegen, da viele Projekte dieser Art ihr erstes - zum Erwerb oder zur Sanierung einer Immobilie notwendige - Kapital in Form von Nachrangdarlehen (Direktkredite o.ä.) von einer solidarischen Nachbarschaft bekommen. Aus dem Entwurf folgt, dass die für die Initiativen wichtigen Nachrangdarlehen prospektpflichtig werden. Gerade die kleinen und mittleren Initiativen können sich die Kosten in Höhe von 20.000 bis 60.000 Euro, die mit der Erstellung eines von der BaFin genehmigten Prospektes verbunden sind, aber auf keinen Fall leisten. Und so könnte es sein, dass nicht nur Nachbarschaftsprojekte, sondern auch Energiegenossenschaften oder kleine Wohnungsgenossenschaften von diesem Gesetz betroffen sein werden. Der Gesetzentwurf sieht eine Ausnahmeregelung (Bagatellgrenze) nur für Vermögensanlagen vor, „die auf einer Internet- Dienstleistungsplattform vertrieben....“ werden. Damit hängt die Notwendigkeit einer Regulierung nicht von der Qualität der Anlageform ab, sondern von der Art, wie sie angeboten wird. Wir möchten uns gerne dafür einsetzen, dass für sogenannte "Immobielen-Projekte" entweder ebenfalls eine Bagatellgrenze von mindestens 1 Mio. € Euro eingezogen wird. Oder sie das Vertrauen der Gesellschaft dergestalt erhalten, dass sie grundsätzlich von der Regelung ausgenommen werden.
Wie stehen Sie und ihre Fraktion zu dem Referentenentwurf und welche Position werden sie beziehen.
Vielen Dank und mit freundlichen Grüßen,
Max Metzger
Sehr geehrter Herr Metzger,
vielen Dank für Ihre Anfrage über „abgeordnetenwatch.de“ zum Referentenentwurf zur Änderung des Vermögensanlagegesetzes. Hierzu teile ich Ihnen Folgendes mit: Der von Ihnen thematisierte Referentenentwurf ist zum gegenwärtigen Zeitpunkt nicht mehr als ein verwaltungsinternes Arbeitspapier mit Formulierungsvorschlägen und ersten Überlegungen der Fachreferenten. Bis daraus ein Gesetzesentwurf wird, muss das Papier abgestimmt und überarbeitet werden, Verbände- und Länderanhörungen müssen erfolgen und erst dann wird es - vielleicht - in einen Gesetzentwurf der Bundesregierung einfließen. Wenn es soweit ist, werde ich mir zu dem Gesetzentwurf, der dann noch in Fraktion und Koalition abgestimmt wird, eine Meinung bilden und Ihnen diese, wenn Sie wünschen, auch gerne mitteilen. Ich bitte um Verständnis, dass ich mich zum gegenwärtigen Zeitpunkt zu dem Papier weder äußern kann noch will.
Mit freundlichen Grüßen
Jeannine Pflugradt, MdB