Ein Verbotsverfahren muss aufgrund der hohen Anforderungen gut abgewogen werden. Einen gescheiterten Antrag können wir uns in dieser Situation nicht leisten.
Wir werden das Anbindehaltungsverbot mit der Novelle des TSG einführen. Es gelten Ausnahmen für kleinere Rinderbetriebe sowie eine 10-jährige Übergangszeit.
Das Solarpaket I, das die Erhöhung der Steckdosen-Einspeise-Obergrenze auf 800 Watt bei Balkonkraftwerken enthält, wird heute vom Bundestag beschlossen.