Besteht seitens der Ampelkoalition der Plan, das Reichskonkordat zu kündigen?
Sehr geehrte Frau Hostert,
Die Frage der Sonderrechte der Kirchen (nicht zuletzt auch der Kirchenbeitragseinzug durch den Staat) beschäftigt mich und viele Menschen in meinem Umfeld schon seit geraumer Zeit. Mit der Ampelkoalition ist zum ersten Mal seit Langem eine nicht religiös geprägte Regierung am Ruder. Das gibt uns Kirchenkritikern Anlass zu Hoffnung. Die Ablösung des Reichskonkordats muss ja nicht bedeuten, dass gleich alle darin enthaltenen, z.T. vernünftigen Regeln zum Umgang mit Religionsgemeinschaften ersatzlos gestrichen werden müssen, sondern nur, dass dieser auf neue, zeitgemäße Füße gestellt wird.
Vielen Dank für Ihre Arbeit und für Ihre Erwägung einer Antwort auf meine Frage.
Michael D.
71093 Weil im Schönbuch
Sehr geehrter Herr D.,
vielen Dank für Ihre Frage.
Das Reichskonkordat ist völkerrechtlich weiterhin gültig. Die Regelungen entsprechen im Einzelnen unserem Modell der fördernden Neutralität beziehungsweise der freundlichen Trennung von Staat und Kirche. Für die Gestaltung der notwendigen Zusammenarbeit zwischen dem Staat und den Religionsgemeinschaften halte ich dieses Modell für eine tragfähige Lösung.
Im Koalitionsvertrag haben wir uns allerdings darauf geeinigt, der vielfältiger werdenden Gesellschaft gerecht zu werden und wo es nötig ist, das Religionsverfassungsrecht zeitgemäß weiterzuentwickeln. Unabhängig davon werden wir zudem bestehende Staatsleistungen an die Kirchen ablösen und damit einem seit langer Zeit existierenden Verfassungsauftrag endlich nachkommen. Dieser wichtige Schritt bedarf allerdings eines ausführlichen Dialogs mit den Bundesländern und Kirchen.
Zusätzlich wird sich die SPD dafür einsetzen, das kirchliche Arbeitsrecht dem allgemeinen Arbeits- und Tarifrecht sowie der Betriebsverfassung anzugleichen und damit auch auf diesem Gebiet eine Modernisierung zu erreichen.
Mit freundlichen Grüßen
Jasmina Hostert