Auch Sie möchte ich Fragen, wie Sie sich zum Thema Tierschutz, speziell die langen Tiertransporte, im Bundestag einbringen.
Hallo Frau Hostert, bis Herbst 2024 soll das neue Tierschutzgesetz verabschiedet werden. Der aktuelle Entwurf ist jedoch eine herbe Enttäuschung. Selbst die wenigen Verbesserungen sind mit Ausnahmeklauseln gespickt und viele Tierquälereien wie die Langstrecken-Tiertransporte werden nicht einmal adressiert.
Solange die speziesistische Überzeugung vorherrscht, dass Tiere und ihr Wunsch nach Leben, Freiheit und Unversehrtheit weniger zählen als der vermeintliche Nutzen des Menschen, wird sich nichts Grundlegendes ändern. Deshalb muss ein gesellschaftlicher Paradigmenwechsel her. Tiere brauchen eigene Rechte, damit ihre Unterdrückung, Ausbeutung und Tötung endgültig beendet werden können.
Ich danke für Ihre Stellungnahme. Es hat mich etwas erschüttert, dass ich nicht mal unter der Themenauswahl den Tierschutz gefunden habe... Mit freundlichen Grüßen Helga S.
Sehr geehrte Frau Helga S.,
vielen Dank für Ihre Frage vom 29. Juli zur Novelle des Tierschutzgesetzes.
Wir alle tragen Verantwortung für Tiere als mitfühlende Geschöpfe. Daher haben wir in der Ampelkoalition konkrete Maßnahmen vereinbart, um den Tierschutz in Deutschland zu verbessern. Der Tierschutz ist nicht umsonst im Grundgesetz als Staatsziel verankert.
Mit der Novelle des Tierschutzgesetzes packen wir nun wichtige Defizite in der bestehenden Gesetzgebung an. Mit der Novelle bekämpfen wir u.a. den illegalen Handel mit Welpen und anderen Tieren auf Online-Plattformen, führen eine Videoüberwachung auf Schlachthöfen ein und leiten Maßnahmen ein, die die Zahl „nicht-kurativer Eingriffe“, z.B. das Schwänzekupieren bei Ferkeln und Lämmern, reduzieren. Auch die Qualzucht wird mit dem Gesetzesentwurf weiter eingedämmt, das Amt eines Bundestierschutzbeauftragten eingeführt und die Strafverfolgung bei Verstößen gegen das Tierschutzgesetz wird durch konkretere Strafbestände und höhere Strafen effektiver gestaltet. Die Anbindehaltung wird in zehn Jahren bis auf eine Ausnahme für kleinere Betriebe, insbesondere Bergbauern und Almen, verboten sein. Diese Ausnahme beruht auf einer weiterentwickelten „Kombihaltung“, die den Bauern auch außerhalb der Weidezeiten regelmäßigen Freigang für ihre Rinder vorschreibt. So stellen wir sicher, dass die neue Regelung weder den Beitrag der Weidewirtschaft für den Naturschutz und unsere Kulturlandschaft noch die besondere Situation kleiner Höfe außen vor lässt. Für alle anderen Tierarten wird ein komplettes Anbindeverbot gelten. Die zehn Jahre dienen den Betrieben als nötiger Zeitraum, die entsprechenden Umbaumaßnahmen umzusetzen, bis das Verbot in Kraft tritt.
Bezüglich Ihrer Anmerkungen zu Langstrecken-Tiertransporten stimme ich Ihnen zu, dass hier noch deutlich mehr möglich sein muss. Unser Ziel ist es, bei den anstehenden Verhandlungen zur umfangreichen Änderung des Tierschutzgesetzes ein Verbot von Transporten in sogenannte Hochrisikostaaten rechtssicher zu verankern. Bereits jetzt hätte das Bundeslandwirtschaftsministerium die Möglichkeit, den Stopp dieser Transporte über eine Verordnung umzusetzen, argumentiert aber damit, dass dies nicht mit dem EU-Recht zu vereinbaren sei. Wir werden dies als SPD-Bundestagsfraktion in den anstehenden Verhandlungen genauestens prüfen.
Aus Sicht der SPD-Bundestagsfraktion ist es zudem unerlässlich, dass auch auf europäischer Ebene strengere Regelungen zu Tiertransporten eingeführt werden. Wir bleiben an dem Thema dran.
Am Ende möchte ich Ihnen nicht zuletzt danken, für Ihr Engagement und Ihre klare Haltung gegen Tierquälerei.
Freundliche Grüße
Jasmina Hostert