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Jasmina Hostert
SPD
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Frage von Robert S. •

Frage an Jasmina Hostert von Robert S. bezüglich Arbeit und Beschäftigung

Warum werden alle Abgeordneten nicht zur Rentenversicherung herangezogen. Warum wird die Beitragsbemessungsgrenze nicht ersatzlos gestrichen und eine allgeimeine Beitragsgrenze von 5 Millionen Euro bei einer Maximalrente von 4500 Euro eingeführt. Warum haben Abgeordnete diese Überversorgung während ein Hhandwerker 283 Jahre arbeiten müsste um diese Versorgung zu erlangen. Wäre es nicht eine gewaltige Ersparnis für die Bundestagsverwaltung die Alterversorgung an die RV zu übertragen ! Keine Sorge, die Rente ist doch sicher !

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Antwort von
SPD

Sehr geehrter Herr S.,

vielen Dank für Ihre Frage. Sie sprechen ein wichtiges Reformprojekt der SPD an. Beamte auf Lebenszeit, Wahlbeamte und Beamte auf Zeit, und für die Zeit ihrer Mandate auch die Abgeordneten der Landtage und des Bundestags, haben derzeit noch eine eigene Altersversorgung, in die ihre Dienstherren Beiträge und Umlagen (für die Pensionäre) einzahlen. Eine Reform dieses Systems und eine Einbeziehung auch der Beamten in die allgemeine Rentenversicherung wäre aus meiner Sicht sehr wünschenswert. Dies entspricht auch dem Grundgedanken einer Bürgerversicherung, die die SPD auf den Weg bringen will. Zur Komplexität unseres Rentensystems gehört auch, dass wir noch weitere berufsständische Versorgungswerke (Anwälte, Architekten, Ingenieure, Ärzte, Knappschaften der Bergleute u.a.) haben. Die Neustrukturierung der Beamtenversorgung ist ein weiterer Baustein, der immer sehr schnell im Blickpunkt der Öffentlichkeit steht. Eine Reform dieses Systems ist nicht mit einem Federstrich zu erledigen, sondern müsste die Umschichtung der Pensionsrückstellungen auf die Rentenkassen umfassen und regeln, wie die öffentliche Hand in einer Übergangszeit und künftig Beiträge an die Sozialversicherung abführt. Zu berücksichtigen ist auch, dass die Pensionen der Beamten und Abgeordneten derzeit in voller Höhe besteuert werden und Beiträge der Ruheständler zur Krankenversicherung in voller Höhe (nicht wie bei den übrigen Rentnern reduziert) anfallen. Die von Ihnen angesprochene Maximalversorgung erreichen Bundestagsabgeordnete frühestens nach 23 Jahren Abgeordnetentätigkeit und auf das Ruhegehalt werden eventuelle sonstige Rentenansprüche angerechnet.

Das Thema ist also sehr komplex und ich meine deshalb, die Bürgerversicherung für Angestellte und Selbständige wäre ein erster großer Schritt, dem als zweiter Schritt dann eine Reform der Beamten- und Abgeordnetenversorgung folgen muss. Es ist ein dickes Brett, die SPD will es aber weiterbohren. Sie hat ihren Koalitionspartnern CDU und CSU beim Mindestlohn (mit Folgen für die Rentenhöhe) und bei den Betriebsrenten) erste Erfolge abgerungen. Ich hoffe sehr, dass wir nach der Bundestagswahl eine Konstellation haben, die es erlaubt, weitere Reformaufgaben anzupacken. Da Abgeordnete hier auch in eigener Sache entscheiden, halte ich die Einschaltung unabhängiger Experten bei der Vorbereitung dieses Reform für unverzichtbar.

Mit freundlichen Grüßen

Jasmina Hostert

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