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Jasmina Hostert
SPD
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Frage von Simone B. •

24 Stunden auf der selben Stelle stehen - unvorstellbar für uns Menschen. Welche Schritte unternehmen Sie, um ein Verbot der Anbindehaltung zu erwirken und das Wohl der Tiere zu verbessern?

Sehr geehrte Frau Hostert,

über mehrere Monate am selben Platz angebunden sein - unvorstellbar für uns Menschen? Auch Nutztiere sind Lebewesen mit Emotionen und Bewegungsbedürfnissen. Welche Schritte unternehmen Sie und Ihre Partei, um ein Verbot jeglicher Form von Anbindehaltung zu erwirken? Wie stehen Sie zu einem vollständigen Verbot, das auch die saisonale Anbindehaltung umfasst, um das Wohl der Tiere nachhaltig zu verbessern?

Mit großem Interesse bedanke ich mich für Ihre Antwort.

Mit freundlichen Grüßen

Simone B.

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Antwort von
SPD

Sehr geehrte Frau Simone B.,

vielen Dank für Ihr Frage vom 05. August zum Verbot der Anbindehaltung von Tieren.

Wir alle tragen Verantwortung für Tiere als mitfühlende Geschöpfe. Daher haben wir in der Ampelkoalition konkrete Maßnahmen vereinbart, um den Tierschutz in Deutschland zu verbessern. Der Tierschutz ist nicht umsonst im Grundgesetz als Staatsziel verankert.

Eine der Maßnahmen in der Novelle des Tierschutzgesetzes wird in der Tat ein Verbot der Anbindehaltung mit gewissen Ausnahmen beinhalten. Die ganzjährige Anbindehaltung wird in zehn Jahren verboten sein. Dieser Übergangszeitraum ist nötig, damit die landwirtschaftlichen Betriebe die Umbaumaßnahmen, die aus dem Verbot der Anbindehaltung resultieren, umsetzen können.

Eine Ausnahme bleibt weiterhin die sogenannte „weiterentwickelte Kombihaltung“: Bei dieser Kombihaltung müssen die Rinder in der Weidezeit Zugang zur Weide und außerhalb der Weidezeit mindestens zweimal in der Woche Zugang zu einem Freigelände haben. Diese Kombihaltung ist auch nur für Betriebe mit höchstens 50 über sechs Monate alten Rindern möglich. Wir haben damit einen Kompromiss geschaffen, der Fortschritte beim Tierschutz bringt und weder die Situation von kleineren Höfen noch den Beitrag der Weidewirtschaft auf Almen und Wiesen für den Naturschutz außer Acht lässt. Deren Rinderhaltung leistet einen wertvollen Beitrag für artenreiche Kulturlandschaften mit Wiesen und Weiden.

Mit der Übergangsfrist von zehn Jahren haben nun alle Betriebe die Möglichkeit erst einmal gewohnt weiterzuwirtschaften, um sich auf die neuen gesetzlichen Rahmenbedingungen vorbereiten zu können. Wichtig ist anzumerken, dass die Anbindehaltung für alle anderen Tierarten komplett verboten wird. Den Rinderhalter:innen kommt somit ebenso eine große Verantwortung zu, wie den Behörden, die die gewissenhafte Umsetzung der neuen Regelungen durchzusetzen und zu kontrollieren haben. Wir sind damit beim Thema Anbindehaltung nicht untätig, mussten aber auch einige Kompromisse bei der Rinderhaltung schließen. Diese Kompromisse haben den Tierschutz insgesamt aber weiter vorangetrieben und dies auch weiterhin zu tun, wird eines unserer Ziele bleiben.

 

Freundliche Grüße

Jasmina Hostert

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