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Janosch Dahmen
Bündnis 90/Die Grünen
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Frage von Bernd K. •

Warum kann ich die Prämie für voll E Autos erst nach Lieferung und Anmeldung beantragen?

Sehr geehrter Herr Dahmen
Ich habe im April das Fahrzeug bestellt und muss nun wegen der von mir unverschuldeten Mängellage befürchten nicht die volle Prämie zu bekommen. Ich habe schon seit über 20 Jahren eine Solaranlage auf dem Dach, diese im Januar noch erweitert und mit einem Speicher ergänzt. Um jetzt alles perfekt zu machen, sollte nun das E Auto die Sache abrunden. Aus diesem Grund finde ich es besonders unfair, dafür mit 2000€ Abzug bestraft zu werden, wenn ich das Auto erst im nächsten Jahr anmelden kann. Warum reicht ein gültiger Kaufvertrag nicht aus? Um Missbrauch vorzubeugen kann man ja festlegen, das die Auszahlung erst nach Anmeldung erfolgt. Das jetztige Prozedere ist für mich nicht nachzuvollziehen. Ich möchte, das Sie sich dafür einsetzen, ein Verbraucher freundliches Verfahren umgehend, d.h. vor Jahresfrist vorzuschlagen und umzusetzen.
Vielen Dank
Mit freundlichen Grüßen Bernd K.

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Antwort von
Bündnis 90/Die Grünen

Sehr geehrter Herr K.,  

vielen Dank für Ihre Anfrage, bitte entschuldigen Sie die späte Rückmeldung.  

Der Umweltbonus für E-Autos hat sich seit 01. Januar 2023 tatsächlich reduziert: Von 6.000 € auf 4.500 € für Fahrzeuge unter 40.000 € Kaufpreis, sowie von 5.000 € auf 3.000 € für Fahrzeuge zwischen 40.000 € und 65.000 € Kaufpreis. Das hängt damit zusammen, dass es sich bei der Prämie um eine Förderung handelt und nicht um eine Subvention. Die Förderung zielt darauf ab, die Technologie E-Auto bei der Marktreife zu unterstützen, d.h. die Transformation vom Verbrenner-Auto zum E-Autos zu fördern. 

Der kontinuierliche Anstieg der Neuzulassungen von E-Autos in Deutschland, 194.000 in 2020,   und 471.000 in 2022 (Quelle: Statista), zeigt, dass die Förderung wirkte, aber auch angepasst werden muss. Denn die Fördergelder sind begrenzt und müssen gerecht aufgeteilt werden. Deshalb sind ab 01. September 2023 nur noch Privatkunden antragsberechtigt. Darüber hinaus wird zum 01. Januar 2024 sowohl die Förderhöhe weiter abgesenkt als auch der Förderdeckel auf 45.000 € Einkaufspreis festgelegt. Damit soll gewährleistet werden, dass sich möglichst viele Menschen für den Neukauf eines E-Autos, anstatt eines Verbrenners entscheiden, was sich letztlich positiv auf den Einkaufspreis für alle auswirken wird. 

Bei Ihrem persönlichen Beispiel scheint das Problem weniger bei der sich ändernden Förderhöhen zu liegen, als bei nicht eingehaltenen Zusagen aus einem privatrechtlichen Vertrag zwischen Ihnen und dem Produzenten Ihres Autos.  

 

In der Hoffnung Ihre Frage trotz dessen beantwortet zu haben verbleibe ich mit freundlichen Grüßen, 

Dr. Janosch Dahmen

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