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Janosch Dahmen
Bündnis 90/Die Grünen
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Frage von Theresia K. •

Wann können Bundesbeamte mit einem Zuschuss des AG zum KV -Beitrag rechnen - so wie es z.b. in Brandenburg und anderen Ländern üblich ist?

Warum wird es Bundesbeamten so schwer gemacht, in die gesetzliche Krankenversicherung zu kommen? Wie ist der Stand zur Einführung einer Bürgerversicherung
Wie will die SPD erreichen, dass auch Beamte in die GKV kommen und bleiben? Bisher müssen Beamte im Bund den vollen KV-Beitrag selbst zahlen, ohne Zuschuss des AG.
Für Angestellte oder Beamte in Brandenburg gibt es 50 % Zuschuss. Was sieht der konkrete zeitnahe Plan der SPD vor? Gibt es "Hoffnung " für Beamte?
Warum ist eine Beteiligung des Arbeitgebers in einigen Bundesländern möglich, aber nicht im Bund?

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Antwort von
Bündnis 90/Die Grünen

Sehr geehrte Frau K.,  

vielen Dank für Ihre Frage.  

Als Abgeordneter der Bundestagsfraktion Bündnis 90/ Die Grünen kann ich Ihre Anfrage nur im Namen meiner Partei beantworten.  

Eine Beteiligung des Arbeitgebers an den Beiträgen zur gesetzlichen Krankenversicherung für Beamt*innen ist in einigen Bundesländern möglich, da diese Beamte des jeweiligen Landes sind. Der Bund könnte eine solche Regelung nur für seine eigenen Beamt*innen regeln.  

Als Grüne fordern wir schon lange eine solidarische Bürgerversicherung, in die jeder Bürger und jede Bürgerin nach ihrer Leistungsfähigkeit einzahlt, und in der alle die gleichen Ansprüche auf eine gute Versorgung haben. Kern einer schrittweise einzuführenden Bürgerversicherung ist die Einbeziehung aller privat und gesetzlich Versicherten in den Solidarausgleich. Auf dem Weg dahin wollen wir als ersten Schritt auch die Wahlfreiheit der Versicherten stärken - auch die der Beamtinnen und Beamten und die Benachteiligung gesetzlich versicherter Beamt*innen gegenüber privat versicherten Beamt*innen beseitigen. Der eine Weg dahin ist eine pauschale Beihilfe, wie das inzwischen in Bundesländern wie Berlin, Hamburg, Bremen und Thüringen praktiziert wird. Das würde dann aber nur für die Beamt*innen des Bundes gelten. Deshalb schlagen wir als ergänzenden Weg einen beihilfefähigen Tarif im SGB V vor. Dies wäre eine Regelung, von der auch Beamtinnen und Beamte in Bundesländern profitieren könnten, in denen keine pauschale Beihilfe gezahlt wird. 

Leider ist es uns im Rahmen der Koalitionsverhandlungen nicht gelungen dieses Anliegen in den Koalitionsvertrag mit aufzunehmen. Wir werden uns aber weiterhin dafür einsetzen das Krankenversicherungssystem solidarischer zu machen und eine diskriminierungsfreie Wahlfreiheit auch von Beamt*innen zu ermöglichen.  

 

Mit freundlichen Grüßen,  

Dr. Janosch Dahmen 

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