Halten Sie es rechtsstaatlich für okay, dass
auf Eigentümerversammlungen in zahlreichen Liegenschaften die Gemeinschaft der Eigentümer als legitimer Parlamentsvertreter des Gesetzgebers auf Liegenschaftsebene, den Verwaltungsbeiräten wissent- und willentlich die Auslegung gesetzlicher Begriffe ("Überwachung der Hausverwaltung) uneingeschränkt überlässt? Bietet der Gesetzgeber rechtliche Möglichkeiten, um gegen diese grob undemokratische uns subtil demokratiefeindliche Nachlässigkeit vorzugehen?
Sehr geehrter Herr W.,
ich muss gestehen, dass ich Ihre Frage nicht verstehe.
Ihnen geht es aber ja offensichtlich um ein konkretes Problem, oder nicht?
Es gilt wie bei Ihrer anderen Frage vom 22.7.22: Vielleicht wollen Sie den konkreten Fall etwas genauer schildern, damit ich erkennen kann, warum da aus Ihrer Sicht der Gesetzgeber gefordert ist?
Mit freundlichen Grüßen
Janine Wissler, MdB