Frage an Janine Wissler von Matias Leão R. bezüglich Gesellschaftspolitik, soziale Gruppen
Sehr geehrte Frau Wißler!
Lt. einer Meldung des hr hat das Bundesfamilienministerium die Zusammenarbeit mit dem Deutsch-Islamischen Vereinsverband Rhein-Main beendet, da nicht nur einzelne Mitglieder des Verbandes, sondern diese als solche vom hessischen Landesamt für Verfassungsschutz als extremistisch eingestuft wird.
In diesem Zusammenhang möchte ich Sie höflich bitten, folgende Fragen freundlicherweise zu beantworten.
Welche Voraussetzungen müssen Verbände bisher für einen bekenntnisorientierten Religionsunterricht erfüllen?
Muss Ihrer Meinung nach bei diesen Voraussetzungen eine Korrektur erfolgen?
Wenn bekenntnisorientierter Religionsunterricht eine unterstützende Funktion haben soll, um die Radikalisierung von Jugendlichen und jungen Erwachsenen zu unterbinden, in welcher Weise müssen Lehrpläne, die Ausbildung von Fachlehrern wie auch die Zusammenarbeit mit den entsprechenden kooperierenden Religionsverbänden hinterfragt werden?
Halten Sie es für erforderlich und umsetzbar, dass entsprechende kooperierende Religionsverbände ebenso einen Treueeid wie Dr. Bätzing vom Bistum Limburg leisten müssen?
Welche fehlenden Voraussetzungen müssen hierfür erfüllt werden?
Halten Sie es für erforderlich und umsetzbar, dass entsprechende kooperierende Religionsverbände personell wie finanziell unabhängig werden, dass heißt, dass die Besetzung ihrer Funktionäre nicht aus dem Ausland bestimmt und die Finanzierung nicht aus dem Ausland erfolgt?
Vielen Dank für Ihre Bemühungen.
Herzliche Grüße,
gez. Hr. Rautenberg