Frage an Janine Vilter von Matthias W. bezüglich Gesellschaftspolitik, soziale Gruppen
Sehr geehrte Frau Vilter,
was halten Sie von dem neuen Wahlsystem?
Niemand in meinem Umfeld kann mir sagen wie es wirklich funktioniert!
Und ich denke das geht vielen anderen auch so...
Sehr geehrter Herr Witzke,
herzlichen Dank für Ihre Anfrage.
Das neue Wahlrecht soll dem Wähler mehr Einfluss auf die personelle Zusammenssetzung der Bürgerschaft und der Bezirksversammlung geben. Das neue Wahlrecht wurde 2004 durch einen Volksentscheid beschlossen. Das neue Wahlrecht wurde durch die Bürgerschaft im Herbst 2006 und- zur Umsetzung der Entscheidung des Hamburgischen Verfassungsgerichts vom 27.04.2007 - am 04.07.2007 geändert und trat am 28.07.07 in Kraft.Aus diesem Zeitrahmen ist erkennbar, dass sich die Verantwortlichen seit vielen Jahren mit dem neuen Wahlrecht auseinandergesetzt haben.
Derzeit geht es vielen Hamburger Bürgern so wie Ihnen.. Gespräche mit Bürgern an unseren Info-Tischen und bei unseren Veranstaltungen, zeigen auf, dass leider bei vielen Bürgern eine große Verunsicherung entstanden ist und zum Teil eine Überforderung, mit dem komplexen Wahlverfahren und den umfangreichen Wahlunterlagen umzugehen. Resignation darf nicht dazu führen, dass der Bürger an der Wahl nicht teilnimmt. Dieses wäre die denkbar schlechteste Reaktion auf die Umsetzung des neuen Wahlrechts, denn in einer Demokratie muss jeder Wähler in die Lage versetzt werden, seine Stimme abzugeben.
An dieser Stelle ein ganz vereinfachter Überblick. Sie können insgesamt 12 Stimmen abgeben, die sich wie folgt aufteilen:Wahl zur Hamburgischen Bürgerschaft:6 Stimmen für die Bürgerschaft - davon:1 Stimme für die Landeslisten - gelber Stimmzettel. Sie entscheiden hiermit über die Mehrheitsverhältnisse in der Hamburgischen Bürgerschaft. 5 Stimmen für die Wahlkreislisten - roter Stimmzettel. Sie wählen hiermit direkt Kandidatinnen und Kandidaten aus Ihrem Wahlkreis, die in die Bürgerschaft einziehen sollen. Wahl zur Bezirksversammlung:6 Stimmen für die Bezirksversammlung - davon:1 Stimme für die Bezirkslisten - grüner StimmzettelSie entscheiden hiermit über die Mehrheitsverhältnisse in der Bezirksversammlung. 5 Stimmen für die Wahlkreislisten - blauer StimmzettelSie wählen hiermit direkt Kandidatinnen und Kandidaten aus Ihrem Wahlkreis, die in die Bezirksversammlung einziehen sollen. Wichtig ist, dass Sie vier verschiedene Stimmzettel(hefte) erhalten oder bereits erhalten haben (Briefwahlunterlagen):gelb und rot für die Bürgerschaftgrün und blau für die Bezirksversammlung Bitte nutzen Sie weitere Informationsmöglichkeiten z. B: Die Wahl-Hotline - Tel.: 427 428 oder im Internet: http://www.24-februar.de, http://fhh.hamburg.de und die Informationen des Landeswahlamtes zu den Hamburg Wahlen 2008.
Mit freundlichen Grüßen
Janine Vilter