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Jan-Wilhelm Pohlmann
CDU
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Frage von Karl-Friedrich T. •

Wird die (jetzige und ggfls. künftige) Hess. Landesregierung den in diesem Jahr ausgehandelten Tarifabschluss 2023 für den öffentlichen Dienst auch für die Beamten/Pensionäre anwenden?

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Antwort von
CDU

Sehr geehrter Herr T., 

wir stehen für eine leistungsgerechte und verfassungskonforme Besoldung der Beamten in Hessen. Deshalb haben wir mit dem Gesetz zur Anpassung der Besoldung und Versorgung im Jahr 2023 und im Jahr 2024 bereits zusätzlich zu den vereinbarten Tarifsteigerungen die Besoldung zum 01.04.2023 um weitere 3% erhöht und werden auch zum 01.01.2024 die Besoldung um weitere 3% erhöhen.

Darüber hinaus wollen wir den Weg einer Amtsangemessenen Besoldung der Beamten (wie es das Bundesverfassungsgericht fordert) weiter fortführen. 

Zu der Fragestellung ob die Hessische Landesregierung die Tarifabschlüsse des öffentlichen Dienstes übernehmen wird kann ich Ihnen leider keine abschließende Antwort geben - da ich selbst nicht Mitglied der Hessischen Landesregierung bin. Denn über die Anwendung des Tarifabschlusses entscheidet die Landesregierung und nicht der Hessische Landtag. 

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