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Jan-Wilhelm Pohlmann
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Frage von Theo R. •

Wird die Besoldung der Beamten im Zuge der Erhöhung des Bürgergeldes erneut angepasst?

Sehr geehrter Herr Pollmann,
die Besoldung der hessischen Beamten war nach ergangenem Urteil in der Vergangenheit verfassungswidrig. Grund hierfür war der fehlende Abstand zum Bürgergeld. Da dieses nun auch wieder erhöht wird Frage ich mich, ob die Beamten Besoldung ebenfalls angepasst wird.

Mit freundlichen Grüßen,

T. R.

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Antwort von
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Sehr geehrter Herr R.,

wie Sie richtig festgestellt haben gilt es das sogenannte Abstandsgebot zum Bürgergeld einzuhalten. Neben den tariflichen Steigerungen der Beamtenbesoldung haben wir mit dem "Besoldungs- und Versorgungsanpassungsgesetz" die Beamtenbesoldung zum 01.04.2023 um weitere 3 % erhöht und werden diese auch zum 01.01.2024 um weitere 3 % zu erhöhen. Weitere Erhöhungen zur Erreichung einer Besoldung, welche die rechtlichen Ansprüche (z. B. Abstandsgebot) erfüllt sind notwendig. Aktuell laufen hierzu noch die Koalitionsverhandlungen. Hier werden wir entsprechende Lösungen hierfür finden.

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