Was planen Sie um sicherzustellen das "Brauchtumsumzüge" (wie Schützen- Kirmes- oder Karnevalsumzüge) nicht unter den Sicherheitsbestimmugen in Zukunft verschwinden?
Seit der Amokfahrt am Rosenmontag 2019 in Volkmarsen können solche Umzüge nur noch unter Einhaltung großer Sicherheitsauflagen stattfinden. Diese Auflagen scheinen von Ort zu Ort zu variieren und stellt örtliche Vereine die seit Jahrzehnten zum Brauchtum und der Kulturpflege in den Ortschaften Maßgeblich beitragen vor teils unüberwindbare Herausforderungen. Obendrauf stoßen diese Bestimmungen in den örtlichen Bevölkerungsschichten zunehmend auf Ablehnung und Unverständnis.
Ist Ihnen dieses Thema bekannt und was planen Sie um sicherzustellen das solche Brauchtumsümzüge in der Zukunft nicht Gefahr laufen nicht mehr durchgeführt zu werden, da die örtlichen Vereine nicht mehr in der Lage sind die Bestimmungen zu erfüllen?
Sehr geehrter Herr W.
das Thema ist mir bekannt, da ich diesbezüglich schon zahlreiche Vereinsgespräche geführt habe.
Wie sie richtig festgestellt haben wird mit dem Thema "Überfahrtstaten" nach der Amokfahrt am Rosenmontag 2019 in Volkmarsen mit diesem Thema sensibler umgegangen.
Die von Ihnen angesprochenen Unterschiede der Auflagen von Ort zu Ort liegen daran, dass letztendlich das zuständige Ordnungsamt der Stadt/Gemeinde über den Umfang der Auflagen entscheidet. Das Land Hessen bzw. die Polizei hat zur Gefährdungsbeurteilung Empfehlungen für die Kommunen erarbeitet an denen sich die jeweiligen Ordnungsämter orientieren können.
Die zahlreichen Festumzüge sind Ausdruck von Tradition und Brauchtum. Sie sind deshalb ein wichtiger Bestandteil unserer Heimat. Deshalb gilt es hier pragmatische Lösungen zu finden um die Veranstalter nicht zu überfordern.
Grundsätzlich gilt, dass wir Vereine durch bürokratischen Aufwand entlasten wollen. Hierfür wollen wir ein Bürokratisierungsprogramm für Hessen erarbeiten.