Frage von Alexa M. • 09.01.2024
Wie setzen Sie sich dafür ein, dass Menschen mit Betreuungsbedarf ihren Personenstand- und Vornamen nach SBGG künftig auch selbstbestimmt ändern können?
Bitte versuchen Sie die Mehrheit Ihrer Partei zu überzeugen, dass das TSG endlich durch ein Selbstbestimmungsgesetz ersetzt werden muss. Die Argumente haben Sie! Das Recht auf Selbstbestimmung muss ausnahmslos für alle Menschen gelten, Menschen mit Betreuungsbedarf dürfen hiervon nicht ausgeschlossen werden.
Antwort von Jan Plobner SPD • 08.07.2024
Sehr geehrte Frau M.,
wir haben im parlamentarischen Verfahren sichergestellt, dass auch Menschen mit Betreuungsbedarf ihren Personen-stand und Vornamen künftig selbstbestimmt ändern können.
Mit freundlichen Grüßen
Jan Plobner