Frage von Rahel V. • 20.01.2024
Werden Sie dafür Sorgen, dass Menschen mit psychischen und/oder kognitiven Beeinträchtigungen selbstbestimmt ihren Personenstand und Vornamen ändern können?
Im aktuellen Entwurf des Selbstbestimmtheitsgestzes müssen Menschen mit Betreuungsbedarf ihre Personenstands- und Vornamensänderung über gesetzliche Betreuungspersonen regeln. Dadurch werden diese Menschen stark abhängig von ihren Betreuer:Innen und einem noch höheren Diskriminierungsrisiko ausgesetzt als sie es ohnehin schon sind.
Antwort von Jan Plobner SPD • 08.07.2024
Sehr geehrte Frau V.
vielen Dank für Ihre Nachricht.
Wir haben im parlamentarischen Verfahren sichergestellt, dass auch Menschen mit Betreuungsbedarf ihren Personen-stand- und Vornamen künftig auch selbstbestimmt ändern können. Das Recht auf Selbstbestimmung schließt keine Person aus.
Mit freundlichen Grüßen
Jan Plobner