Frage von Rahel V. • 20.01.2024
Werden Sie dafür Sorgen, dass Menschen mit psychischen und/oder kognitiven Beeinträchtigungen selbstbestimmt ihren Personenstand und Vornamen ändern können?
Im aktuellen Entwurf des Selbstbestimmtheitsgestzes müssen Menschen mit Betreuungsbedarf ihre Personenstands- und Vornamensänderung über gesetzliche Betreuungspersonen regeln. Dadurch werden diese Menschen stark abhängig von ihren Betreuer:Innen und einem noch höheren Diskriminierungsrisiko ausgesetzt als sie es ohnehin schon sind.
Antwort ausstehend von Jan Plobner SPD