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Jan Plobner
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Frage von Rahel V. •

Werden Sie dafür Sorgen, dass Menschen mit psychischen und/oder kognitiven Beeinträchtigungen selbstbestimmt ihren Personenstand und Vornamen ändern können?

Im aktuellen Entwurf des Selbstbestimmtheitsgestzes müssen Menschen mit Betreuungsbedarf ihre Personenstands- und Vornamensänderung über gesetzliche Betreuungspersonen regeln. Dadurch werden diese Menschen stark abhängig von ihren Betreuer:Innen und einem noch höheren Diskriminierungsrisiko ausgesetzt als sie es ohnehin schon sind.

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Antwort von
SPD

Sehr geehrte Frau V.

vielen Dank für Ihre Nachricht. 

Wir haben im parlamentarischen Verfahren sichergestellt, dass auch Menschen mit Betreuungsbedarf ihren Personen-stand- und Vornamen künftig auch selbstbestimmt ändern können. Das Recht auf Selbstbestimmung schließt keine Person aus. 

Mit freundlichen Grüßen 

Jan Plobner

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