Wann befasst sich die Bundesregierung und die SPD endlich mit den dringend notwendigen Ergänzungen des Wohnungseigentumsgesetz zu Prozesskosten bei Anfechtungsverfahren?
Durch Änderung des Wohnungseigentumsgesetz zum 1.12.20 wurden Kläger von Beschlussanfechtungsverfahren erheblich zusätzlich benachteiligt. Bis November 2020 waren bei Beschlussanfechtungsklagen die übrigen Eigentümer die Beklagten. Dadurch war die Kostentragung eindeutig, wenn die Klägerseite das Verfahren gewonnen hat. Durch die Änderung seit 01.12.20 ist aber die Eigentümergemeinschaft die Beklagte. Wenn die Klägerseite das Verfahren gewinnt, müsste aber die Klägerseite dennoch einen Teil der Prozesskosten mittragen, als Teil der Eigentümergemeinschaft. Das ist eine extreme Ungerechtigkeit. Es ist daher dringend erforderlich, dass im Wohnungseigentumsgesetz ergänzt wird, dass die Kläger von Beschlussanfechtungsverfahren an den Prozesskosten nicht beteiligt werden dürfen, wenn die Kläger das Beschlussanfechtungsverfahren gewonnen haben.
Der unsägliche Satz 2 in § 16 Absatz 2 WEG, sorgt für zusätzliche willkürliche Benachteiligung von Klägern durch übrige Eigentümer.