Antwort von Jan Papsch
Newropeans
• 26.05.2009

(...) Zur Ausgestaltung der Volksabstimmungen schlagen wir das Prinzip der doppelten Mehrheit vor: Eine Vertragsänderung oder ein Beitritt gilt dann als angenommen, wenn in der Mehrheit der Mitgliedsstaaten eine Mehrheit zugestimmt hat, und insgesamt die Mehrheit der 500 Millionen Bürger der EU zugestimmt haben. (...)

E-Mail-Adresse