Jan Papsch
Newropeans
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Frage von Nico N. •

Frage an Jan Papsch von Nico N. bezüglich Verbraucherschutz

Moin!
Wie stehen Sie zur Einführung direktdemokratischer Entscheidungsmöglichkeiten auf EU- und Bundesebene?

Mit freundlichen Grüßen

Nico Nissen

Antwort von
Newropeans

Guten Tag Herr Nissen,

Vielen Dank für Ihre Frage!

Die Newropeans haben zur Einführung direkter Demokratie auf EU-Ebene eine klare Position:
Wir wollen, dass grundlegende Entscheidungen, die den langfristigen Rahmen für die Entwicklung der Union vorgeben, nicht gegen den Willen der Mehrheit getroffen werden können.
Deshalb fordern wir europaweite Volksabstimmungen bei jeder Änderung des gemeinschaftsrechtlichen Primärrechts (d.h. den Grundlagenverträgen: EG-Vertrag und EU-Vertrag), wie dies z.B. durch den Vertrag von Maastricht der Fall war oder durch den Vertrag von Lissabon geschehen könnte.
Die zweite grundlegende Frage ist die der Grenzen der Union, daher fordern wir auch bei Beitritten neuer Mitglieder die Zustimmung durch europaweite Volksabstimmungen.
Zur Ausgestaltung der Volksabstimmungen schlagen wir das Prinzip der doppelten Mehrheit vor: Eine Vertragsänderung oder ein Beitritt gilt dann als angenommen, wenn in der Mehrheit der Mitgliedsstaaten eine Mehrheit zugestimmt hat, und insgesamt die Mehrheit der 500 Millionen Bürger der EU zugestimmt haben.
So werden einerseits Blockaden durch einzelne Staaten verhindert, andererseits können kleine Staaten nicht durch die großen völlig übergangen werden.

Zur Einführung direkter Demokratie auf Bundesebene hat Newropeans keine Position.
Wir wollen explizit nur zur Europawahl antreten und auf eine nationale Ebene verzichten - daher haben wir für rein nationale Fragen kein Programm. Für mich persönlich ist die Antwort aber klar: genauso wie auf europäischer Ebene sollte bei grundlegenden Entscheidungen, d.h. bei Verfassungsänderungen, der Souverän, also das Volk, direkt zustimmen müssen. Dies erscheint mir logistisch heutzutage problemlos machbar, durch die vom Parlament zu unterbreitende Verfassungsänderung kann auch eine hohe technische Qualität des Vorschlags sichergestellt werden. Andererseits bin ich zum gegenwärtigen Zeitpunkt nicht für eine Übernahme des Schweizer (oder Kalifornier) Modells - regelmäßige Volksabstimmungen zu Detailfragen sind zwar an und für sich wünschenswert, entscheidend wird hierbei aber, inwieweit eine Objektivität der Fragestellung und eine ausreichende Beteiligung gewährleistet werden kann. Langfristig erscheint mir dies durch Online-Abstimmungen (wie wir sie im Rahmen von Newropeans praktizieren) machbar - zuvor müssten aber noch wichtige technische Fragen wie die Sicherung der Anonymität und die Sicherung vor Wahlbetrug technisch überzeugend gelöst und die Bevölkerung weiter mit dem Internet vertraut werden.

Ich hoffe, ich konnte Ihnen mit der Antwort weiterhelfen und stehe Ihnen selbstverständlich bei Nachfragen gerne zur Verfügung.

Vielen Dank,
mit freundlichen Grüßen
Jan Papsch