Frage von Janka H. • 03.06.2009
Antwort ausstehend von Jan Papsch Newropeans
(...) Meiner Ansicht nach verstoßen die von deutschen Politikern akzeptierten Verträge und Maßnahmen wohl formal nicht gegen das Grundgesetz. Sie schränken trotzdem Werte, die im Grundgesetz zentrale Bedeutung haben, übermäßig ein. (...)
(...) Zur Ausgestaltung der Volksabstimmungen schlagen wir das Prinzip der doppelten Mehrheit vor: Eine Vertragsänderung oder ein Beitritt gilt dann als angenommen, wenn in der Mehrheit der Mitgliedsstaaten eine Mehrheit zugestimmt hat, und insgesamt die Mehrheit der 500 Millionen Bürger der EU zugestimmt haben. (...)