Frage an Jan Korte von Fred B. bezüglich Gesellschaftspolitik, soziale Gruppen
Wieso haben sie ihre Stimme bei der Bestimmtung : " Schärfere Regeln gegen Abgeordnetenbestechung " enthalten?
Sehr geehrter Herr Bauer,
vielen Dank für Ihre Frage. Sie meinen bestimmt die Namentlichen Abstimmungen zu Tagesordnungspunkt 20 in der Plenardebatte vom 27. Juni diesen Jahres. Auf der Tagesordnung stand der Antrag der Koalition "Gesetz gegen unseriöse Geschäftspraktiken". Zu diesem Tagesordnungspunkt haben die Fraktionen der SPD und von Bündnis ´90/Die Grünen Änderungsanträge eingebracht, unter anderem auch zum Thema Abgeordnetenbestechung.
Ich habe mich bei den Änderungsanträgen enthalten, weil mir die vorliegenden Anträge nicht weitreichend genug waren. Die LINKE hatte einen umfassenderen Antrag gegen Abgeordnetenbestechung eingebracht, der meiner Meinung nach besser geeignet war.
Der Gesetzesentwurf der LINKEN-Bundestagsfraktion "Gesetzesentwurf zur Bekämpfung der Abgeordnetenbestechung" (Drucksache 17/1412) wurde bereits am 21.04.2010 in den Bundestag eingebracht. Davon abgesehen haben wir auch schon unter der rot-schwarzen Regierung im Jahr 2008 einen entsprechenden Gesetzesentwurf vorgelegt (Drucksache 16/8979). Die nun abgestimmten Änderungsanträge von der SPD und Bündnis ´90/Die Grünen bleiben hinter den Forderungen unseres eigenen Entwurfs zurück. So fehlt dort beispielsweise die Strafbarkeit von nachträglichen Dankeschön-Spenden.
Meiner Meinung nach gehen wir in unserem eigenen Gesetzesentwurf wirksamer gegen Abgeordnetenbestechung vor. Dabei ist uns die Umsetzung der Vorgaben der UN-Konvention gegen Korruption in deutsches Recht besonders wichtig. Dies bedeutet konkret die Änderung des § 108e StGB und Neuanlegung des § 108f StGB. Die Umsetzung der UN-Konvention gegen Korruption halten wir in der LINKEN für deutlich überfällig. Derzeit befindet sich Deutschland mit der Nicht-Ratifikation in einer Reihe mit Staaten wie dem Sudan, Syrien und Barbados. In der EU ist es allein die Tschechische Republik, die ebenfalls noch nicht die UN-Konvention ratifiziert hat. Unsere Nachbarn Frankreich und Polen haben die Ratifikation bereits im Jahr 2005 bzw. 2006 abgeschlossen.
Nun ist sowohl unter Schwarz-Rot als auch unter der letzten Regierung unser Antrag nicht durchgekommen. Die Fraktionen von CDU/CSU und FDP haben in den letzten Jahren alle Anträge der Opposition so lange im Rechtsausschuss vertagt, bis das Ende der Legislaturperiode erreicht war und sie nicht mehr verhandelt werden konnten.
Trotzdem haben die Fraktion von Bündnis ´90/Die Grünen und die SPD-Fraktion versucht das Thema auf die Tagesordnung des Bundestags zu setzen. Dafür haben sie die Geschäftsordnung des Bundestags "ausgereizt" und einen Änderungsantrag zu einem Gesetzesentwurf eingebracht, der ein anderes Thema hatte. So ging es in der Debatte am 27. Juni eigentlich um unseriöse Geschäftspraktiken im Abmahnwesen, der Telefonwerbung und im Inkassowesen (Drucksache 17/13057).
Wie die Debatte im Plenum am 27. Juni verlief, können Sie auch der Rede meiner Fraktionskollegin Halina Wawzyniak entnehmen. Sie ist in ihrer Rede sowohl auf das eigentliche Thema des Gesetzesentwurfs als auch auf die Änderungsanträge zum Thema Abgeordnetenbestechung (ab Minute 6:10) eingegangen: http://www.youtube.com/watch?v=fKTj09sjrAk
Um es kurz zu machen: Die Änderungsanträge von Bündnis ´90/Die Grünen und SPD waren nicht überzeugend. Sie sind besser als nichts, lösen aber das Problem nicht. Darüber hinaus gab es mit dem Vorschlag der LINKEN eine bessere Alternative.
Ich hoffe, Ihre Frage damit beantwortet zu haben.
Mit freundlichen Grüßen
Jan Korte