Frage an Jan Korte von Rene G. bezüglich Recht
Werter Herr Korte,
gibt es Berechnungen Ihrer Partei, welche konkreten Kosten auf Schützenvereine und Mitglieder zukommen, wenn Ihre Vorschläge zur Waffenunterbringung umgesetzt werden? Dabei noch wichtiger, wer muss sie tragen? Damit meine ich nicht nur die einmaligen Ausgaben, sondern auch laufende Unkosten für Bewachungsunternehmen und ähnliches. Wo sollen Waffensammler, nach Ihren Plänen, ihre kulturhistorisch wertvollen Stücke lagern? Wie sehen konkret die Pläne zur Förderung der Vereine aus, um diese Belastungen aufzufangen. Welche Pläne gibt es bei Schützen, die sich diese Mehrkosten nicht leisten können? Zwangseinziehung der Sportgeräte? Sicherlich sehr viel Fragen auf einmal, sicherlich auch etwas Polemik, bei der beispiellosen Geschwindigkeit, mit der sie dieses Gesetz beschließen wollen, sollten solche Frage aber im Vorfeld beantwortet werden.
MfG
Rene Gensch
Sehr geehrter Herr Gensch,
vielen Dank für Ihre Anfrage, die ich wie folgt beantworten möchte:
Nein, wir haben noch keine genauen Berechnungen angestellt. Natürlich haben sie Recht, wenn Sie eine Kostenabschätzung vor Verabschiedung eines Gesetzes einfordern. Ich bitte Sie jedoch zu bedenken, dass alle anderen derzeit diskutierten Sicherungsmaßnahmen auch nicht zum Nulltarif zu haben sein werden, im Gegenteil. Die von der Regierungskoalition geforderten Waffenschlösser, evtl. sogar biometrische, die getrennte Aufbewahrung von Waffen und Munition in gesondert gesicherten Schränken und vor allem unangemeldete Kontrollen mit einem gestaffelten Sanktionsverfahren würden erhebliche Kosten, auch erhebliche Personalkosten verursachen, *wenn sie effektiv sein sollen*. Wer soll die tragen? Der Staat? Die Steuerzahler? Diese Kosten müssten von den Waffenbesitzern individuell getragen werden und könnten nicht, zum Beispiel im Rahmen der Vereinssolidarität, umgelegt werden. Für Waffenbesitzer mit geringem Einkommen ist die von uns vorgeschlagene Regelung sicherlich sozialer. Konkrete Pläne zur Förderung der Vereine, zusätzlich zu den jetzt bereits geleisteten Förderungen z.B. für zahlreiche Sportschützenvereine, bei der entsprechenden Umsetzung der Sicherungsmaßnahmen sind sicherlich denkbar und aus meiner Sicht auch ohne weiteres möglich.
Darüber hinaus kämen, sollten die Pläne der Bundesregierung Realität werden, noch politische Kosten, die vor allem tiefe Eingriffe in das Grundrecht der Unverletzlichkeit der Wohnung betreffen (Art. 13 GG). Dies erscheint mir ein viel zu hoher Preis für ein sicherlich schönes Hobby zu sein.
Die von Ihnen genannten „kulturhistorisch wertvollen Stücke“ müssen meines Wissens nach, schon heute von den Sammlern unbrauchbar gemacht werden.
Mit unserem Antrag wollen wir den spontanen Griff zu tödlichen Schusswaffen so schwer wie möglich machen. Wir glauben, dass hierfür die externe Aufbewahrung von Waffen und Munition erfolgversprechender ist als immer neue Sicherheits- und Sicherungsmaßnahmen in Privathaushalten, die dann auch noch mit massiven Eingriffen in die Bürgerrechte einhergehen würden.
Auch wenn die Antwort nicht in allen Punkten Ihre Meinung treffen sollte, hoffe ich doch, dass Sie, in aller Kürze, einen zufriedenstellenden Überblick über meine Überlegungen und Beweggründe erhalten haben.
Mit freundlichen Grüßen,
Jan Korte