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Jakob Blankenburg
SPD
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Frage von Karsten H. •

Wie möchten Sie das Wahlrecht ändern, damit der nächste Bundestag deutlich kleiner wird?

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Lieber Herr H.,

das Gesetz sieht für den Bundestag eine Regelgröße von 598 Mandaten vor. In dieser Legislaturperiode sind es wegen Überhang- und Ausgleichsmandaten 736 Abgeordnete. Um die Anzahl der Abgeordneten nicht noch größer werden zu lassen, gab es in der vergangenen Wahlperiode bereits eine Reform des Wahlrechts.

Kernpunkt des durch die SPD vorgelegten Vorschlages war, das Wahlrecht so auszugestalten, dass keine Partei einen einseitigen Vorteil oder Nachteil erleidet. Wir haben uns nachdrücklich für die Begrenzung auf maximal 690 Abgeordnete und für die Einführung der Geschlechterparität bereits bei der Wahl 2021 eingesetzt. Zusätzlich haben wir eine Wahlrechtskommission gefordert, die grundsätzliche Fragen einer Reform des personalisierten Verhältniswahlrechts beraten soll. Die Union hingegen wollte kurzfristig eine Reduzierung der Wahlkreise auf 280 Wahlkreise vornehmen und sich durch den Nicht-Ausgleich von Überhangmandaten jedenfalls aus derzeitiger Perspektive ihren eigenen Vorteil sichern. Aus unserer Sicht effektiveren und notwendigen Maßnahmen hat sie sich verweigert.

Obwohl die Positionen so weit auseinander lagen, war es uns wichtig, zu einer gemeinsamen Lösung zu kommen. So haben wir uns im Koalitionsausschuss mit der CDU/CSU auf einen Kompromiss verständigt, der dann als Gesetzesentwurf der Koalitionsfraktionen in den Deutschen Bundestag eingebracht wurde (Bundestagsdrucksache 19/22504, 19/23187). Der Deutsche Bundestag hat das Gesetz am 8. Oktober 2020 beschlossen.

Inhalt der nun beschlossenen Wahlrechtsreform sind im wesentlichen vier Punkte, die der Bundestagsvergrößerung entgegenwirken werden und in zwei Schritten erfolgen. Ein bereits dämpfender Effekt für die Wahl 2021 wird zum einen dadurch bewirkt, dass eine Kompensation mit Ausgleichsmandaten erst ab drei Überhangmandaten einsetzt und zum anderen die Überhangmandate einer Partei in einem Bundesland teilweise mit ihren Listenmandaten in einem anderen Bundesland verrechnet werden.

Mit Wirkung zum 1. Januar 2024 wird die Reduzierung der Wahlkreise von 299 auf 280 vorgenommen. Die kleinere Zahl von Direktmandaten verkleinert den Bundestag nicht nur schon von sich aus, sondern wirkt auch dem Umstand entgegen, dass eine Partei mehr Direktmandate gewinnt als der Landesliste nach dem Zweitstimmenverhältnis zustehen.

Desweiteren wird eine Reformkommission eingesetzt, die sich über die allgemeinen Fragen zur Modernisierung des Wahlrechts hinaus auch mit uns besonders wichtigen Themen wie Parität und Wahlalter befassen und dazu bis zum 30. Juni 2023 Empfehlungen vorlegen wird. Hier erhoffen wir uns weitere Vorschläge, damit das Parlament wieder in Richtung der Regelgröße von 598 Abgeordneten zurückgeführt werden kann.

Bei diesem Ergebnis handelt es sich um einen Kompromiss. Die neue Bundestagspräsidentin Bärbel Bas hat nun bereits angekündigt, nach der Regierungsbildung eine Wahlrechtsreform in Angriff zu nehmen. Ich bin guter Dinge, dass auch die Union dann einsieht, dass eine Reform unabdingbar ist.

Ich hoffe Ihre Frage beantwortet zu haben und verbleibe mit freundlichen Grüßen

Jakob Blankenburg

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