Frage von Ben K. • 22.03.2025

Antwort ausstehend von Isabel Cademartori SPD
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Die Überprüfung des Bedarfsplans ist mit der Übersendung an den Deutschen Bundestag abgeschlossen. Wir gehen davon aus, dass die Ergebnisse wesentliche Grundlage für die Priorisierung von Projekten sein werden.
Dem Bundesverkehrsministerium liegt bisher keine wissenschaftlich belastbare Kosten-Nutzen-Betrachtung vor, die eine Verkürzung der Untersuchungsfristen für Fahrzeuge, die älter als neun Jahre sind, volkswirtschaftlich rechtfertigen würde.
Es ist nicht artgerecht. Der Gesetztesentwurf der Koalition zum Tierschutz sorgt hier für Besserung.
Olaf Scholz hat mein Vertrauen und das werde ich Ihm auch bei einer Vertrauensfrage aussprechen.