Wie begegnen Sie dem Anliegen des TÜV, die Untersuchungsintervalle für Fahrzeuge älter als 10 Jahre auf jährlich hochzusetzen?
Sehr geehrte Frau Cademartori,
ich hatte Sie ja bereits auf die vom TüV betriebene Ausweitung der HU angeschrieben.
Offensichtlich setzt der TüV seine Strategie der Gewinnoptimierung weiter fort (siehe Quellenangabe).
Wie wirken Sie diesem Ansinnen entgegen? Wie möchten Sie die Überreglementierung und Bürokratie in diesem Bereich reduzieren?
Quelle: https://www.msn.com/de-de/finanzen/top-stories/ab-altersgrenze-von-10-jahren-neuer-kosten-hammer-droht-t%C3%BCv-will-gebrauchtwagen-jedes-jahr-pr%C3%BCfen/ar-AA1vo4jF?ocid=msedgntp&pc=U531&cvid=abe34e5039b549cfa862ede30e7578ce&ei=19

Sehr geehrter Herr L.
Die Grundlage für die festgelegten Zeitabstände der Hauptuntersuchung sind das statistisch gemittelte Mängelaufkommen der jeweiligen Fahrzeugart. Dem Bundesverkehrsministerium liegt bisher keine wissenschaftlich belastbare Kosten-Nutzen-Betrachtung vor, die eine Verkürzung der Untersuchungsfristen für Fahrzeuge, die älter als neun Jahre sind, volkswirtschaftlich rechtfertigen würde. Insofern werden Forderungen von Überwachungsinstitutionen nach einer Verkürzung der Untersuchungsfristen für ältere Fahrzeuge nicht unterstützt.
Mit freundlichen Grüßen